Wir möchten Sie als Betreiber einer abflusslosen Grube der o. g. Ortsteile an die ordnungsgemäße Schlammbeseitigung bzw. Entleerung erinnern und auffordern, alle Rechnungen 2024 (sofern noch nicht erfolgt) und künftige zur Fäkalienabfuhr in Kopie der Gemeindeverwaltung Wermsdorf als Nachweis zu übergeben. Sie können auch das Original der Rechnung(en) bei uns vorlegen und wir fertigen dann eine Kopie.
Durch die Landesdirektion Sachsen würde dann für Ihre abflusslose Grube und der auf Ihrem Grundstück angemeldeten Personen keine Kleineinleiterabgabe gegenüber der Gemeinde Wermsdorf festgesetzt und erhoben.
Vielen Dank.