| Tagungsort: | Schlosssaal Altes Jagdschloß Wermsdorf |
| Tagungstermin: | 27.11.2025; 19.00 Uhr |
Der Bürgermeister Herr Müller begrüßte alle Anwesenden und eröffnete die Gemeinderatssitzung. Mit 12 anwesenden Gemeinderäten und dem Bürgermeister war die Beschlussfähigkeit gegeben.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurden weiterhin folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 56/11/25
Beschluss zur Durchführung des Projektes „Fassadensanierung Ost- und Mittelflügel Altes Jagdschloss“ in Wermsdorf
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung des Projektes „Fassadensanierung Ost- und Mittelflügel Altes Jagdschloß“ in Wermsdorf“ auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung vom 17.09.2025 des Ingenieurbüros Goldbach GmbH aus Strehla. Die ermittelten Projektkosten gemäß Kostenberechnung betragen 1.689.161,49 €. Diese Kosten untergliedern sich in:
| Bau (KG 200-500) | = | 1.509.939,59 € |
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| Planung (KG 700) | = | 179.221,90 € |
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| Die Baumaßnahme wird im Rahmen des LZP Programmes von Bund und Land mit insgesamt 66 % gefördert. | |||
| Fördermitteleinnahmen | = | 1.006.626.39 € |
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Beschluss Nr. 57/11/25
Vergabe von Planungsleistungen - Straßenbau Reckwitz, 1. BA, Ortslage
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen, Leistungsphase 3 teilweise sowie Lph. 5 bis 9 einschließlich Bauüberwachung auf Grundlage der HOAI für die geplante Straßenbaumaßnahme Reckwitz 1. BA an das Ingenieurbüro Zscheile+Krause Ingenieurgesellschaft mbH aus Riesa zu vergeben. Die vorläufige Auftragssumme beträgt 67.218,67 €. Die Beauftragung erfolgt stufenweise durch den Bürgermeister.
Beschluss Nr. 58/11/25
Billigung- und Offenlegungsbeschluss für den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Malkwitz mit Biogas“ der Gemeinde Wermsdorf
| 1. | Im Ergebnis der förmlichen Beteiligung wird der Bebauungsplan künftig als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Wermsdorf billigt den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Malkwitz mit Biogas“ in der Fassung vom 24.10.2025, einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht und bestimmt diesen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zusammen mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur förmlichen Beteiligung. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuholen sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan mit den Nachbargemeinden abzustimmen. |
| 3. | Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die erforderliche Ausgliederung der Baugebietsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Wermsdorfer Forst“ beim Landkreis Nordsachsen zu beantragen. |
Beschluss Nr. 59/11/25
Städtebaulicher Vertrag zur Erstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Mahlis/ Gröppendorf“
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages mit der Abei Energy Germany GmbH aus München (Vorhabenträger) zur Erarbeitung der notwendigen Unterlagen für das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Mahlis / Gröppendorf“.
Beschluss Nr. 60/11/25
Bauantrag zur Errichtung eines Carports mit PV Anlage Flurstück Nr. 85/2 Gemarkung Mahlis
Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die Gemeinde stimmt dem
Vorhaben gemäß § 69 Abs. 1 zu.
Beschluss Nr. 61/11/25
Bauantrag Errichtung Stahlgittermast Mobilfunk, Flurstück Nr. 870 Gemarkung Wermsdorf
Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben gemäß § 69 Abs. 1 BauGB zu.
Beschluss Nr. 62/11/25
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Gemeinde Wermsdorf (Entschädigungssatzung)
Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für die Gemeinde Wermsdorf.
Beschluss Nr. 63/11/25
Zuwendungen und Spenden
Der Gemeinderat stimmt der Annahme von Spenden zu.