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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Protokollauszug der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2023

Tagungsort:

Schlosssaal Altes Jagdschloß Wermsdorf

Tagungstermin:

26.01.2023; 19.00 Uhr

Der Bürgermeister Herr Müller begrüßte alle Anwesenden und eröffnete die Gemeinderatssitzung. Mit 14 anwesenden Gemeinderäten und dem Bürgermeister war die Beschlussfähigkeit gegeben.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 01/01/23

Vergabe Bauleistungen Los 1 „Abbruch- und Rohbauarbeiten“ Sanierung Hort „Alte Poststation“ mit Erweiterungsbau in Wermsdorf

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 1 „Abbruch- und Rohbauarbeiten“, zur Sanierung des Hortgebäudes mit Erweiterungsbau in Wermsdorf an die Firma Bothur GmbH & Co. KG aus Großenhain. Die Auftragssumme beträgt 122.597,87 €.

Beschluss Nr. 02/01/23

Verkauf des Flurstückes Nr. 1318/7 der Gemarkung Wermsdorf

Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Flurstückes Nr.1318/7 der Gemarkung Wermsdorf an Herrn Tilo Schmidt wohnhaft in Luppa, Oberdorf 11 zu. Der Kaufpreis für das Grundstück setzt sich wie folgt zusammen: Gartenland mit 500 m² zum Preis von 40 €/m², die restliche Fläche (Grünland) von 2.378 m² zu einem Preis von 5,00 €/m². Somit beträgt der Gesamtkaufpreis 31.890,00 €.

Beschluss Nr. 03/01/23

Bauantrag zur Errichtung einer Fahrsiloanlage und Annahmehalle für Getreide Flurstücke 195/9, 196/1 und 196/4 der Gemarkung Malkwitz

Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben gemäß § 69 Abs. 1 BauGB zur Errichtung einer Fahrsiloanlage und Annahmehalle für Getreide auf den Flurstücken 195/9, 196/1 und 196/4 der Gemarkung Malkwitz zu.

Beschluss 04/01/23

Übertragung von Haushaltsmitteln aus 2022 nach 2023

Im Ergebnis der vorläufigen Jahresrechnung 2022 können nicht verbrauchte Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets übertragen werden. Die Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen bleiben bei Übertragung in die Folgejahre bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck kraft Gesetzes verfügbar. Der Gemeinderat beschließt die Mittelübertragung lt. § 21 Abs. 2 KomHVO entsprechend dem Budgetnachweis Anlage 1 für den Ergebnishaushalt:

Erträge in Höhe von:

103.900,00 €

Aufwendungen in Höhe von:

888.501,97 €.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Mittelübertrag lt. § 21 Abs. 1 KomHVO entsprechend dem Einzelnachweis Anlage 2 für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

Einzahlungen in Höhe von

2.012.361,27 €

Auszahlungen in Höhe von

2.220.707,69 €.

Beschluss Nr. 05/01/23

Grundsatzbeschluss zur Finanzierung und zum Abschluss einer

Koordinierungsvereinbarung zum Ausbau der Hauptstraße in Liptitz

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung und Finanzierung des Projektes „Ausbau der Hauptstraße in Liptitz“. Die Kosten des Projektes betragen voraussichtlich 207.303,89 € und werden im Doppelhaushalt 2022/2024 eingestellt. Des Weiteren wird der Bürgermeister zum Abschluss einer Vereinbarung zum gemeinsamen Ausbau der Straße mit dem Landkreis Nordsachsen ermächtigt.

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

Kosten Bau, Planung und Grunderwerb:

208.000 €

Fördermittel 75 %:

145.600 €

Eigenmittel Gemeinde:

52.400 €

Sonstiges

Matthias Müller
Bürgermeister