| Tagungsort: | Schlosssaal Altes Jagdschloß Wermsdorf |
| Tagungstermin: | 01.02.2024; 19.00 Uhr |
Der Bürgermeister Herr Müller begrüßte alle Anwesenden und eröffnete die Gemeinderatssitzung. Mit 14 anwesenden Gemeinderäten und dem Bürgermeister war die Beschlussfähigkeit gegeben.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 01/02/24
Bestellung des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Malkwitz durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat bestellt Kamerad Lutz Frenzel entsprechend § 12 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Wermsdorf vom 29.04.2016 als Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Malkwitz für die Dauer der vorgeschriebenen Amtszeit von fünf Jahren.
Beschluss Nr. 02/02/24
Bestellung des stellvertretenden Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Malkwitz durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat bestellt Kamerad Tom Däbritz entsprechend § 12 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Wermsdorf vom 29.04.2016 als stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Malkwitz für die Dauer der vorgeschriebenen Amtszeit von fünf Jahren.
Beschluss Nr. 03/02/24
Wahl des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Wermsdorf wählt die folgenden Personen in den angegebenen Funktionen in den Gemeindewahlausschuss:
| Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses: | Frau Katja Hannß |
| Stellv. Vors. des Gemeindewahlausschusses: | Frau Heidrun Jenetzky |
| Beisitzer des Gemeindewahlausschusses: | Frau Helga Sembdner |
| Frau Susann Härtel | |
| Stellvertretende Beisitzer: | Frau Ina Gast |
| Frau Susan Müller |
Beschluss Nr. 04/02/24
Verkauf des Flurstückes-Nr. 707/5 der Gemarkung Wermsdorf
Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Flurstückes Nr. 707/5 der Gemarkung Wermsdorf an Frau Dagmar Schwarze wohnhaft in Wermsdorf, Grimmaer Straße 29 zu. Der Kaufpreis für das 581 m² große Flurstück beträgt 20.335,00 €. Dies entspricht 35 €/m².
Beschluss Nr. 05/02/24
Vergabe Gebäudeplanung Ersatzneubau Sozialgebäude Bauhof in Wermsdorf
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Gebäudeplanung auf Grundlage der HOAI des Leistungsbildes § 34, für den Ersatzneubau des Sozialgebäudes des Bauhofes in Wermsdorf an das Ingenieurbüro Goldbach GmbH aus Strehla. Die vorläufige Auftragssumme beträgt 44.904,97 €.
Beschluss Nr. 06/02/24
Übertragung von Haushaltsmitteln aus 2023 nach 2024
Im Ergebnis der vorläufigen Jahresrechnung 2023 können nicht verbrauchte Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets übertragen werden. Die Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen bleiben bei Übertragung in die Folgejahre bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck kraft Gesetzes verfügbar. Der Gemeinderat beschließt die Mittelübertragung lt. § 21 Abs. 2 KomHVO entsprechend Anlage 1 für den Ergebnishaushalt:
| Erträge in Höhe von: | 26.432,46 € |
| Aufwendungen in Höhe von: | 91.529,57 € |
| Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Mittelübertrag lt. § 21 Abs. 1 KomHVO entsprechend dem Einzelnachweis Anlage 2 für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. | |
| Einzahlungen in Höhe von | 2.750.005,65 € |
| Auszahlungen in Höhe von | 3.291.998,34 € |