Aus aktuellem Anlass weisen wir mit nachfolgendem Auszug aus der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreis Nordsachsen sowie Informationen aus dem A.T.O-Abfallkalender 2025 darauf hin, wann und wie die ordnungsgemäße Entsorgung von Baum- und Heckenschnitt zu erfolgen hat und fordern alle Einwohner der Gemeinde Wermsdorf auf, sich entsprechend zu verhalten.
Auszug aus der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Nordsachsen vom 05.04.2023:
§ 11 – Entsorgung kompostierfähiger Bioabfälle
(2) Baum-, Strauch, Heckenschnitt sowie Grünabfall aus privaten Haushalten, der nicht durch Eigenkompostierung verwertet wird, wird auf den im Auftrag des Landkreises betriebenen Wertstoffhöfen nach § 4 dieser Satzung, den
| - | ständigen Annahmestellen für Baum- u. Heckenschnitt, Laub und Rasen, sowie den |
| - | zeitweiligen Sammelplätzen für Baum- und Heckenschnitt bis zu einem Durchmesser von 0,15 m und bis zu einer Länge von 2,00 m erfasst. |
Bei Baum- Strauch-, Heckenschnitt sowie Grünabfall aus privaten Haushalten ist eine Anlieferung bis zu 2,00 m³ zulässig. Darüberhinausgehende Mengen sind durch die privaten Haushaltungen selbst oder durch von ihnen beauftragte Dritte an der Verwertungsanlage Lissa bzw. den Wertsoffhöfen Torgau und Rechau/Zöschau anzuliefern.
(4) Die Ablagerung von Baum- und Heckenschnitt, Laub und Rasen außerhalb der öffentlich bekannt gemachten Annahmezeiten und Abgabezeiträume auf bzw. an ständigen Annahmestellen bzw. zeitweiligen Sammelplätzen ist unzulässig.
§ 26 - Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig gemäß § 66 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 des SächsKrWBodSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig nach dieser Satzung entgegen § 11 Abs. 4 Baum- und Heckenschnitt, Laub und Rasen außerhalb der öffentlich bekannt gemachten Zeiträume und Anlagen dem Landkreis überlässt,
(2) Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 22 Abs. 2 SächsKrWBodSchG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.
Die vollständige Satzung finden Sie unter www.ato-online.de/downloads/satzungen
Zur Entsorgung von Baum- und Heckenschnitt stehen den privaten Haushalten folgende Einrichtungen in unserer Gemeinde zur Verfügung:
| Ortsteil | Abgabezeitraum | Sammelplatz/Annahmestelle |
| Mahlis, Wiederoda, | ||
| Wadewitz, Gröppendorf | 17.03. – 23.03.2025 | ehem. Bahnhofsgelände in |
| Mahlis | ||
| Lampersdorf | 17.03. – 23.03.2025 | am Eckerthölzchen |
| Luppa, Malkwitz | 10.03. – 16.03.2025 | Parkplatz am Bad |
| Calbitz, Collm | 17.03. – 23.03.2025 | Bergstraße, Calbitz in Richtung Collm |
| Liptitz | Samstag, 15.03.2025 | Glascontainerstandplatz |
| Von 8:00 bis 11:00 Uhr | (Sammlung erfolgt über Großraumcontainer!) | |
| jeweils in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr an der Annahmestelle Wermsdorf am Fasanenholz |
| Wermsdorf | 29. März 2025 |
| 12. & 26. April 2025 |
| 10. & 24. Mai 2025 |
| 14. & 28. Juni 2025 |
| 12. & 26. Juli 2025 |
| 9. & 23. August 2025 |
| 6. & 27. September 2025 |
| 11. & 25. Oktober 2025 |
| 8. & 29. November 2025 |
Kompostieranlage Rechau-Zöschau
Die Abgabe ist ganzjährig während folgender Öffnungszeiten möglich:
| November-Februar | März-Oktober |
| Mo - Fr 8:00 - 16:00 Uhr | Mo - Fr 8:00 - 17:00 Uhr |
| Sa 8:00 - 12:00 Uhr | Sa 8:00 - 12:00 Uhr |