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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 2/2025
Mitteilungen/Informationen
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Hinweise zur Entsorgung von Baum- und Heckenschnitt

Aus aktuellem Anlass weisen wir mit nachfolgendem Auszug aus der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreis Nordsachsen sowie Informationen aus dem A.T.O-Abfallkalender 2025 darauf hin, wann und wie die ordnungsgemäße Entsorgung von Baum- und Heckenschnitt zu erfolgen hat und fordern alle Einwohner der Gemeinde Wermsdorf auf, sich entsprechend zu verhalten.

Auszug aus der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Nordsachsen vom 05.04.2023:

§ 11 – Entsorgung kompostierfähiger Bioabfälle

(2) Baum-, Strauch, Heckenschnitt sowie Grünabfall aus privaten Haushalten, der nicht durch Eigenkompostierung verwertet wird, wird auf den im Auftrag des Landkreises betriebenen Wertstoffhöfen nach § 4 dieser Satzung, den

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ständigen Annahmestellen für Baum- u. Heckenschnitt, Laub und Rasen, sowie den

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zeitweiligen Sammelplätzen für Baum- und Heckenschnitt bis zu einem Durchmesser von 0,15 m und bis zu einer Länge von 2,00 m erfasst.

Bei Baum- Strauch-, Heckenschnitt sowie Grünabfall aus privaten Haushalten ist eine Anlieferung bis zu 2,00 m³ zulässig. Darüberhinausgehende Mengen sind durch die privaten Haushaltungen selbst oder durch von ihnen beauftragte Dritte an der Verwertungsanlage Lissa bzw. den Wertsoffhöfen Torgau und Rechau/Zöschau anzuliefern.

(4) Die Ablagerung von Baum- und Heckenschnitt, Laub und Rasen außerhalb der öffentlich bekannt gemachten Annahmezeiten und Abgabezeiträume auf bzw. an ständigen Annahmestellen bzw. zeitweiligen Sammelplätzen ist unzulässig.

§ 26 - Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig gemäß § 66 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 des SächsKrWBodSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig nach dieser Satzung entgegen § 11 Abs. 4 Baum- und Heckenschnitt, Laub und Rasen außerhalb der öffentlich bekannt gemachten Zeiträume und Anlagen dem Landkreis überlässt,

(2) Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 22 Abs. 2 SächsKrWBodSchG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

Die vollständige Satzung finden Sie unter www.ato-online.de/downloads/satzungen

Zur Entsorgung von Baum- und Heckenschnitt stehen den privaten Haushalten folgende Einrichtungen in unserer Gemeinde zur Verfügung:

Ortsteil

Abgabezeitraum

Sammelplatz/Annahmestelle

Mahlis, Wiederoda,

Wadewitz, Gröppendorf

17.03. – 23.03.2025

ehem. Bahnhofsgelände in

Mahlis

Lampersdorf

17.03. – 23.03.2025

am Eckerthölzchen

Luppa, Malkwitz

10.03. – 16.03.2025

Parkplatz am Bad

Calbitz, Collm

17.03. – 23.03.2025

Bergstraße, Calbitz in Richtung Collm

Liptitz

Samstag, 15.03.2025

Glascontainerstandplatz

Von 8:00 bis 11:00 Uhr

(Sammlung erfolgt über Großraumcontainer!)

jeweils in der Zeit

von 9:00 – 12:00 Uhr

an der Annahmestelle Wermsdorf am Fasanenholz

Wermsdorf

29. März 2025

12. & 26. April 2025

10. & 24. Mai 2025

14. & 28. Juni 2025

12. & 26. Juli 2025

9. & 23. August 2025

6. & 27. September 2025

11. & 25. Oktober 2025

8. & 29. November 2025

Kompostieranlage Rechau-Zöschau

Die Abgabe ist ganzjährig während folgender Öffnungszeiten möglich:

November-Februar

März-Oktober

Mo - Fr 8:00 - 16:00 Uhr

Mo - Fr 8:00 - 17:00 Uhr

Sa 8:00 - 12:00 Uhr

Sa 8:00 - 12:00 Uhr