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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 2/2025
Bekanntmachungen Dritter
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Abwasserzweckverband "Oberes Döllnitztal" Mügeln

Öffentliche Bekanntmachung

Mit Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen vom 13. Januar 2025 wurde die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes "Oberes Döllnitztal" für das Jahr 2025 genehmigt.

Diese liegen in der Zeit vom 04. März 2025 bis 11. März 2025

zur Einsichtnahme im Büro des Abwasserzweckverbandes "Oberes Döllnitztal",

Mügelner Landstraße 4, 04769 Mügeln öffentlich aus.

Haushaltssatzung des AZV "Oberes Döllnitztal" für das Wirtschaftsjahr 2025

Gemäß §§ 72 ff., 95a der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) und § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 16 ff. der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Oberes Döllnitztal" am 16. Dezember 2024 folgende Satzung zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Für den Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2025 werden festgesetzt:

1.)

im Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

2.347.798,00 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.184.932,00 EUR

Jahresgewinn/Jahresverlust (-)

162.866,00 EUR

2.)

im Liquiditätsplan

Mittelzu- und Mittelabfluss aus

-

laufender Geschäftstätigkeit

901.322,00 EUR

-

der Investitionstätigkeit

-1.806.000,00 EUR

-

der Finanzierungstätigkeit

905.739,00 EUR

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

581.756,00 EUR

§ 2

der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen  —  1.381.172,00 EUR

§ 3

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  —  0,00 EUR

§ 4

1.)

Betriebskostenumlage von 25,35 EUR je Einwohner und Jahr gem. § 13 und § 15 der Verbandssatzung auf insgesamt:

229.328,00 EUR

davon: Mügeln:

147.300,21 EUR

Wermsdorf:

82.027,79 EUR

2.)

Die Höhe der Straßenentwässerungsinvestitionsumlage gem. § 14 Abs. 4 der Verbandssatzung wird festgesetzt auf

200.000,00 EUR

davon: Mügeln

200.000,00 EUR

davon Wermsdorf

0,00 EUR

davon SBA Nordsachsen

0,00 EUR

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite  —  250.000,00 EUR

§ 6

Die Satzung zum Wirtschaftsplan tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Mügeln, 16.01.2025

Ecke
Verbandsvorsitzender

Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO:

Nach § 47 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 SächsKomZG in Verbindung mit § 4 Absatz 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

1.

die Ausfertigung dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a.)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b.)

die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber dem AZV "Oberes Döllnitztal" unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 47 Absatz 2und § 6 Absatz 1SächsKomZG in Verbindung mit § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.