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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2025

Tagungsort:

Schlosssaal Altes Jagdschloß Wermsdorf

Tagungstermin:

30.01.2025; 19.00 Uhr

Der Bürgermeister Herr Müller begrüßte alle Anwesenden und eröffnete die Gemeinderatssitzung. Mit 13 anwesenden Gemeinderäten und dem Bürgermeister war die Beschlussfähigkeit gegeben.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 01/01/25

Verkauf des Flurstückes Nr. 550 der Gemarkung Wermsdorf (altes Feuerwehrgerätehaus)

Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Flurstückes Nr. 550 der Gemarkung Wermsdorf an die Firma Dachdeckerei Kunze aus Wermsdorf zu. Das Kaufangebot für das 2.570 m² große bebaute Flurstück beträgt 235.000,00 €. Dies entspricht 91,44 €/m².

Beschluss Nr. 02/01/25

Verkauf des Flurstückes Nr. 205/1 Gemarkung Mahlis (alte Kindertagesstätte)

Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Flurstücks Nr. 205/1 der Gemarkung Mahlis an Herrn Kent Siber-Wetzel aus Mahlis zu. Das Kaufangebot für das 1.594 m² große Flurstück beträgt 60.001,00 €. Dies entspricht 37,64 €/m².

Beschluss Nr. 03/01/25

Aufhebung Beschluss Nr. 66/10/24 Verkauf der Teilflächen Flurstücke Nr. 97/2 und 96/1 der Gemarkung Mahlis

Der Gemeinderat stimmt der Aufhebung des Beschlusses Nr. 66/10/24 zu.

Beschluss Nr. 04/01/25

Verkauf von Teilflächen der Flurstücke Nr. 97/2 und 96/1 der Gemarkung Mahlis

Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf der Teilstücke aus den Flurstücken Nr. 97/2 und 96/1 der Gemarkung Mahlis an Herrn Clemens Wolf und Frau Susan Krumbiegel aus Oschatz zu. Der Kaufpreis für das ca. 600 m² große Flurstück beträgt

13.200,00 €. Dies entspricht 22,00 €/m².

Beschluss Nr. 05/01/25

Übertragung von Haushaltsmitteln aus 2024 nach 2025

Im Ergebnis der vorläufigen Jahresrechnung 2024 können nicht verbrauchte Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets übertragen werden. Die Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen bleiben bei Übertragung in die Folgejahre bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck kraft Gesetzes verfügbar. Der Gemeinderat beschließt die Mittelübertragung lt. § 21 Abs. 2 KomHVO entsprechend dem Budgetnachweis Anlage 1 für den Ergebnishaushalt:

Erträge in Höhe von:  —  105.000,00 €

Aufwendungen in Höhe von:  —  1.245.020,00 €.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Mittelübertrag lt. § 21 Abs. 1 KomHVO entsprechend dem Einzelnachweis Anlage 2 für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

Einzahlungen in Höhe von  —  1.690.500,00 €

Auszahlungen in Höhe von  —  2.526.095,00 €.

Weiterhin stellte der Bürgermeister den Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 der Gemeinde Wermsdorf vor.

Matthias Müller
Bürgermeister