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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 2/2026
Bekanntmachungen Dritter
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Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Teilnehmergemeinschaft

Großbothen (Hochwasser)

Der Vorstandsvorsitzende

Ländliche Neuordnung:

Großbothen (Hochwasser)

Städte:

Colditz und Grimma

Aktenzeichen:

10163-846.157-290211 (MT/LN6)

I. Feststellung

Der durch zwei Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Großbothen (Hochwasser) stellte mit Beschluss vom 25.11.2025 die Ergebnisse der Wertermittlung nach den §§ 32 und 33 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden Fassung i.V.m. §§ 5 und 6 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom

15. Juli 1994 (SächsGVBl. Nr. 48 S. 1429) in der heute geltenden Fassung fest.

II. Hinweis

Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung

-

des Abfindungsanspruches,

-

der Land- und Geldabfindung sowie

-

der Geld- und Sachbeiträge.

III. Begründung

1.

Zuständigkeit

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist für die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach § 33 FlurbG i.V.m. § 6 AGFlurbG zuständig.

2.

Gründe

Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten in einer Teilnehmerversammlung am 08.11.2005 im Sportlerheim Sermuth erläutert und anschließend vom 09.11.2005 bis 19.01.2006 in der Gemeindeverwaltung Großbothen zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Auf Grund von Änderungen der Bodenrichtwerte (auf den Stichtag 31.12.2016) wurde der Kapitalisierungsfaktor angepasst. Es wurden örtliche Änderungen (Leitungsverlegung, Nutzungsänderungen) in die Karte eingearbeitet. Auf Grund dieser Änderungen wurden die Ergebnisse der Wertermittlung erneut ausgelegt.

Die angepassten Ergebnisse der Wertermittlung wurden vom 17. Januar 2022 bis einschließlich 17. Februar 2022 bei der Teilnehmergemeinschaft Großbothen (Hochwasser) im Vermessungsamt Borna und der Stadtverwaltung Colditz ausgelegt.

Während der 2. Auslegung wurden keine Einwände gegen die Ergebnisse der Wertermittlung erhoben.

Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden die verbindliche Grundlage für die Wertberechnung. Die Ergebnisse können auf der Seite des VLN-Sachsen unter:

https://www.vlnsachsen.de/landkreise/leipzig/grossbothen/wertermittlung

eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines

Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Der Widerspruch ist schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Großbothen (Hochwasser) beim

Landratsamt Landkreis Leipzig

Stauffenbergstraße 4

04552 Borna

oder zur Niederschrift beim

Landratsamt Landkreis Leipzig

oder

Landratsamt Landkreis Leipzig

Stauffenbergstraße 4

Vermessungsamt

04552 Borna

Leipziger Straße 67

04552 Borna

oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Möglichkeit zur Übermittlung einer elektronisch, signierten Erklärung mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2d VwVfG) besteht nicht.

Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.

Borna, den 17. Dezember 2025

Schmidt
Vorstandsvorsitzender