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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 2/2026
Bekanntmachungen Dritter
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Öffentliche Bekanntmachung - Abwasserzweckverband "Oberes Döllnitztal" Mügeln

Mit Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen vom 13. Januar 2026 wurde die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes "Oberes Döllnitztal" für das Jahr 2026 genehmigt.

Diese liegen in der Zeit vom 23. Februar 2026 bis 02. März 2026 zur Einsichtnahme im Büro des Abwasserzweckverbandes "Oberes Döllnitztal", Mügelner Landstraße 4, 04769 Mügeln öffentlich aus.

Haushaltssatzung des AZV "Oberes Döllnitztal" für das Wirtschaftsjahr 2026

Gemäß §§ 72 ff., 95a der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) und § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 16 ff. der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Oberes Döllnitztal" am 25. November 2025 folgende Satzung zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Für den Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2026 werden festgesetzt:

1.)

im Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge  —  2.675.501,00 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen  —  2.337.481,00 EUR

Jahresgewinn/Jahresverlust (-)  —  338.020,00 EUR

2.)

im Liquiditätsplan

Mittelzu- und Mittelabfluss aus

-

laufender Geschäftstätigkeit  —  958.097,00 EUR

-

der Investitionstätigkeit  —  -1.281.000,00 EUR

-

der Finanzierungstätigkeit  —  287.903,00 EUR

Finanzmittelbestand am Ende der Periode  —  703.693,00 EUR

§ 2

der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen  —  582.634,00 EUR

§ 3

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  —  0,00 EUR

§ 4

1.)

Betriebskostenumlage von 27,73 EUR je Einwohner und Jahr gem. § 13 und § 15 der Verbandssatzung auf insgesamt:  —  248.232,00 EUR

davon: Mügeln:  — 158.406,91 EUR

Wermsdorf:  — 89.624,93 EUR

2.)

Die Höhe der Straßenentwässerungsinvestitionsumlage

gem. § 14 Abs. 4 der Verbandssatzung wird festgesetzt auf  —  103.000,00 EUR

davon: Mügeln  — 103.000,00 EUR

davon Wermsdorf  —  0,00 EUR

davon SBA Nordsachsen  —  0,00 EUR

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite  — 250.000,00 EUR

§ 6

Die Satzung zum Wirtschaftsplan tritt am 01.01.2026 in Kraft.

 — 

Mügeln, 22.01.2026

Ecke
Verbandsvorsitzender

Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO:

Nach § 47 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 SächsKomZG in Verbindung mit § 4 Absatz 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

1.

die Ausfertigung dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a.)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b.)

die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber dem AZV "Oberes Döllnitztal" unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 47 Absatz 2und § 6 Absatz 1SächsKomZG in Verbindung mit § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.