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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 29.01.2026

Tagungsort:

Schlosssaal Altes Jagdschloß Wermsdorf

Tagungstermin:

29.01.2026; 19.00 Uhr

Der Bürgermeister Herr Müller begrüßte alle Anwesenden und eröffnete die Gemeinderatssitzung. Mit 15 anwesenden Gemeinderäten und dem Bürgermeister war die Beschlussfähigkeit gegeben.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurden weiterhin folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 01/01/26

Aufhebung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Mahlis/Gröppendorf“ Beschluss Nr. 43/08/25

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Mahlis/Gröppendorf“ Beschluss Nr. 43/08/25.

Detailinformation:

Der Investor, die ABEI Energy Germany GmbH hat mit Schreiben vom 16.01.2025 der Gemeinde Wermsdorf mitgeteilt, dass das Projekt eingestellt wird. In der Begründung verwies der Investor auf die Ankündigung des Netzbetreibers, dass das Unternehmen bis zu zehn Jahre warten müsse, ehe Strom aus der Anlage ins Netz eingespeist werden kann. Andere Themen wie der Widerstand eines Teils der Anwohner oder Parteien spielten bei der Entscheidung keine wichtige Rolle. Man ist immer von einem großartigen Projekt für Wermsdorf und vom Erzielen einer Einigung ausgegangen.

Beschluss Nr. 02/01/26

Kooperationsvereinbarung zum grundzentralen Verbund Mügeln/Wermsdorf

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung der „Kooperationsvereinbarung zum grundzentralen Verbund zwischen der Stadt Mügeln und der Gemeinde Wermsdorf“.

Beschluss Nr. 03/01/26

Vergabe der Liefer- und Montageleistungen Chemiekabinett Oberschule Wermsdorf

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Liefer- und Montageleistungen des Chemiekabinettes für die Oberschule Wermsdorf an die Buch und Medien GmbH aus Neubrandenburg. Die Auftragssumme beträgt 66.118,78 €.

Beschluss Nr. 04/01/26

Vergabe der Bauleistungen Los 2 „Gebäudeabdichtung“ Sanierung Fassade Ost- und Mittelflügel Altes Jagdschloss in Wermsdorf

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 2 „Gebäudeabdich-ung“, zur Sanierung der Fassade des Ost- und Mittelflügels des Altes Jagdschlosses in Wermsdorf an die Firma Bautenschutz Rudolph GmbH aus Wermsdorf. Die Auftragssumme beträgt 63.635,25 €.

Beschluss Nr. 05/01/26

Vergabe der Bauleistungen Los 3 „Bauhauptleistungen“ Sanierung Fassade Ost- und Mittelflügel Altes Jagdschloss in Wermsdorf

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 3 „Bauhauptleistung“ zur Sanierung der Fassade des Ost- und Mittelflügels des Alten Jagdschlosses in Wermsdorf an die Firma Baugenossenschaft Grimma eG aus Grimma.

Die Auftragssumme beträgt 111.814,90 €.

Beschluss Nr. 06/01/26

Kauf einer Teilfläche des Flurstück-Nr. 101/1 der Gemarkung Wadewitz

Der Gemeinderat stimmt dem Kauf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 101/1 der Gemarkung Wadewitz zu. Der Kaufpreis für die Fläche von ca. 1851 m² beträgt insgesamt 1.295,70 €. Dies entspricht 0,70 €/m². Verfahrenskosten fallen keine an, da die Grundstücksveräußerung innerhalb des Flurneuordnungsverfahrens erfolgt.

Beschluss Nr. 07/01/26

Verkauf der Flurstücke Nr. 50/1 und 50/2 der Gemarkung Liptitz (Friedensstr. 1/1a)

Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf der Flurstücke Nr. 50/1 und 50/2 der Gemarkung Liptitz zu. Das Kaufangebot für die insgesamt 855 m² großen Flurstücke beträgt 62.500,00 €. Dies entspricht ca. 73,10 €/m².

Beschluss Nr. 08/01/26

Dienstfahrzeug-Ersatzbeschaffung

Der bisherige Leasingvertrag für das Dienstfahrzeug VW Polo der Gemeindeverwaltung endet im Juni 2026. Im Rahmen der erforderlichen Ersatzbeschaffung wurde nach Prüfung von drei eingegangenen Leasingangeboten der wirtschaftlichste Bieter, das VW Autohaus Hirth GmbH mit einer monatlichen Bruttoleasingrate von 232,05 € ermittelt. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Leistung an den wirtschaftlichsten Bieter zu.

Beschluss Nr. 09/01/26

Übertragung von Haushaltsmitteln aus 2025 nach 2026 – Investitionen

Im Ergebnis der vorläufigen Jahresrechnung 2025 können nicht verbrauchte Auf-wendungen und Auszahlungen eines Budgets übertragen werden. Die Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen bleiben bei Übertragung in die Folgejahre bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck kraft Gesetzes verfügbar.

Der Gemeinderat beschließt den Mittelübertrag lt. § 21 Abs. 1 KomHVO für Investitionen:

Einzahlungen in Höhe von  —  1.266.430,00 €

Auszahlungen in Höhe von  —  764.715,00 €.

Beschluss Nr. 10/01/26

Abwassergebührenkalkulation 2026 bis 2030 für die Ortsteile Collm und Lampersdorf

Der Gemeinderat beschließt für die Ortsteile Collm und Lampersdorf für die Haushaltsjahre 2026 – 2030 folgende durchschnittlichen Abwassergebühren pro Jahr

-

für die Teilleistung der Einleitung von Schmutzwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, 0,59 €/m³ Abwasser (Einleitungsgebühr),

-

für die Teilleistung der Einleitung von Schmutzwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, 5,30 €/Monat/WE Grundgebühr,

-

für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung 0,10 €/m² versiegelter Grundstücksfläche

Beschluss Nr. 11/01/26

Abwassergebührenkalkulation 2026 bis 2030 für die Zentralentsorgung und die Dezentralentsorgung in den Ortsteilen Luppa, Calbitz und Malkwitz

Der Gemeinderat beschließt für die Ortsteile Luppa, Calbitz und Malkwitz für die Haushaltsjahre 2026 – 2030 folgende durchschnittlichen Abwassergebühren pro Jahr

1. für die Zentralentsorgung

-

für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung 3,98 €/m³ Abwasser (Einleitungsgebühr),

-

für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung 8,50 €/Monat/WE Grundgebühr,

-

für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung 0,26 €/m² versiegelter Grundstücksfläche

und

2. für die Dezentralentsorgung

-

für die Teilleistung der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an das Klärwerk Malkwitz angeschlossen sind, 0,32 €/m³

Abwasser (Einleitungsgebühr),

-

für die Teilleistung der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an das Klärwerk Malkwitz angeschlossen sind, 5,30 €/Monat/WE Grundgebühr

Beschluss Nr. 12/01/26

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Wermsdorf für die Ortsteile Collm und Lampersdorf

Auf der Grundlage der Abwassergebührenkalkulation 2026 bis 2030 für die Ortsteile Collm und Lampersdorf (Beschluss Nr. 10/01//26) beschließt der Gemeinderat die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Wermsdorf für die Ortsteile Collm und Lampersdorf.

Beschluss Nr. 13/01/26

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Wermsdorf für die Ortsteile Luppa, Calbitz und Malkwitz

Auf der Grundlage der Abwassergebührenkalkulation 2026 bis 2030 für die Zentralentsorgung und die Dezentralentsorgung in den Ortsteilen Luppa, Calbitz und Malkwitz (Beschluss Nr. 11/01/26) beschließt der Gemeinderat die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasser-beseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Wermsdorf für die Ortsteile Luppa, Calbitz und Malkwitz beschlossen.

Beschluss Nr. 14/01/26

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12. 2018

Der Gemeinderat stellt den verkürzten Jahresabschluss zum 31.12.2018 vom 09.01.2026 fest.

Matthias Müller
Bürgermeister