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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 2/2026
Mitteilungen/Informationen
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Hinweise zur Entsorgung von Baum- und Heckenschnitt

Wir informieren mit nachfolgendem Auszug aus der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreis Nordsachsen sowie Informationen aus dem A.T.O-Abfallkalender 2026 darüber, wann und wie die ordnungsgemäße Entsorgung von Baum- und Heckenschnitt zu erfolgen hat und fordern alle Einwohner der Gemeinde Wermsdorf auf, sich entsprechend zu verhalten. Auszug aus der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Nordsachsen vom 05.04.2023:

§ 11 – Entsorgung kompostierfähiger Bioabfälle

(2) Baum-, Strauch, Heckenschnitt sowie Grünabfall aus privaten Haushalten, der nicht durch Eigenkompostierung verwertet wird, wird auf den im Auftrag des Landkreises betriebenen Wertstoffhöfen nach § 4 dieser Satzung, den

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ständigen Annahmestellen für Baum- u. Heckenschnitt, Laub und Rasen, sowie den

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zeitweiligen Sammelplätzen für Baum- und Heckenschnitt bis zu einem Durchmesser von 0,15 m und bis zu einer Länge von 2,00 m erfasst.

Bei Baum- Strauch-, Heckenschnitt sowie Grünabfall aus privaten Haushalten ist eine Anlieferung bis zu 2,00 m³ zulässig. Darüberhinausgehende Mengen sind durch die privaten Haushaltungen selbst oder durch von ihnen beauftragte Dritte an der Verwertungsanlage Lissa bzw. den Wertsoffhöfen Torgau und Rechau/Zöschau anzuliefern.

(4) Die Ablagerung von Baum- und Heckenschnitt, Laub und Rasen außerhalb der öffentlich bekannt gemachten Annahmezeiten und Abgabezeiträume auf bzw. an ständigen Annahmestellen bzw. zeitweiligen Sammelplätzen ist unzulässig.

§ 26 – Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig gemäß § 66 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 des SächsKrWBodSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig nach dieser Satzung entgegen § 11 Abs. 4 Baum- und Heckenschnitt, Laub und Rasen außerhalb der öffentlich bekannt gemachten Zeiträume und Anlagen dem Landkreis überlässt.

(2) Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 22 Abs. 2 SächsKrWBodSchG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

Die vollständige Satzung finden Sie unter www.ato-online.de/downloads/satzungen

Zur Entsorgung von Baum- und Heckenschnitt stehen den privaten Haushalten folgende Einrichtungen in unserer Gemeinde zur Verfügung:

Ortsteil

Abgabezeitraum

Sammelplatz/Annahmestelle

Mahlis, Wiederoda, Wadewitz, Gröppendorf

16.03. – 22.03.2026

ehem. Bahnhofsgelände Mahlis

Lampersdorf

16.03. – 22.03.2026

Am Eckerthölzchen

Luppa, Malkwitz

09.03. – 15.03.2026

Parkplatz am Naturbad

Calbitz, Collm

16.03. – 22.03.2026

Bergstr. Calbitz in Richtung Collm

Liptitz

14.03.2026

08.00 – 11.00 Uhr

Glascontainerstellplatz (Sammlung über Großraumcontainer)

Bauamt