Der Gemeinderat der Gemeinde Wermsdorf hat mit Beschluss Nummer 14/01/26 am 29.01.2026 den verkürzten Jahresabschluss 2018 gemäß § 88 SächsGemO festgestellt.
Vor Feststellung des verkürzten Jahresabschlusses erfolgte eine örtliche Prüfung gemäß § 103 ff SächsGemO. Mit Datum vom 09.01.2026 wurde vom örtlichen Prüfer ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt.
Der verkürzte Jahresabschluss und der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 liegen entsprechend § 88 c SächsGemO ab dem 19.02.2026 im Gemeindeamt Wermsdorf – Kämmerei - öffentlich aus.