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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 3/2024
Mitteilungen/Informationen
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Das Einwohnermeldeamt informiert

Der Kinderreisepass hat ausgedient. Der Bundestag hat die Abschaffung des Dokumentes beschlossen. Für Reisen außerhalb der EU gibt es stattdessen seit dem 1. Januar 2024 nur noch den Reisepass, für Reisen innerhalb der EU ist der Personalausweis ausreichend. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist. Ob ein Reisepass oder ein Personalausweis benötigt wird, ist abhängig vom Zielland. Wer mit Kindern verreisen will, sollte daher auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen des Ziellandes überprüfen. Welche Dokumente für Ihr Reiseland nötig sind, erfahren Sie unter: www.auswaertiges-amt.de

Kosten für Ausweisdokumente für unter 24-Jährige

Kosten für den Reisepass

Kosten für den Personalausweis

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37,50 Euro

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22,80 Euro

Gültigkeit

Gültigkeit

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6 Jahre

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6 Jahre

Herstellungsdauer

Herstellungsdauer

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6 Wochen

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3 Wochen

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen:

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Geburtsurkunde des Kindes

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ein aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm) des Kindes, nicht älter als 6 Monate

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Alter Kinderreisepass, falls vorhanden

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Personalausweis und/oder Reisepass der/des Sorgeberechtigten

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Zustimmungserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten bei gemeinsamen Sorgerecht sowie die Kopie des Ausweisdokuments

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Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Negativbescheinigung vom Jugendamt)

Hinweis:

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Das Kind muss bei der Beantragung des Dokumentes anwesend sein.

! Wichtig! Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung von Ausweisdokumenten vorab per Telefon: 034364 81128 oder E-Mail: meldeamt@wermsdorf.de einen Termin.

Ihr Einwohnermeldeamt