Wir möchten unsere Zahlungspflichtigen der Hundesteuer, die uns bis jetzt noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, auf den fälligen Zahlungstermin
Hundesteuer 2024 | fällig am 01.04.2024 |
hinweisen.
Wir bitten zu beachten, dass wir bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben haben.
An dieser Stelle möchten wir nochmals auf die Hundesteuersatzung der Gemeinde Wermsdorf in der Fassung vom 03.11.2017 hinweisen. Im § 12 Abs. 1 der Satzung ist geregelt, wer im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat das innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde anzuzeigen. Hundehalter, die vorsätzlich bzw. leichtfertig ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, können mit einer Geldbuße belegt werden.