| Tagungsort: | Schlosssaal Altes Jagdschloß Wermsdorf |
| Tagungstermin: | 30.03.2023; 19.00 Uhr |
Der Bürgermeister Herr Müller begrüßte alle Anwesenden und eröffnete die Gemeinderatssitzung. Mit 14 anwesenden Gemeinderäten und dem Bürgermeister war die Beschlussfähigkeit gegeben.
Beschluss Nr. 09/03/23
Bestellung des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Collm durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat bestellt Kamerad Heiko Lippert entsprechend § 12 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Wermsdorf vom 29.04.2016 als Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Collm für die Dauer der vorgeschriebenen Amtszeit von fünf Jahren.
Beschluss Nr. 10/03/23
Bestellung der stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Collm durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat bestellt Kamerad Steffen Neugebauer und Kamerad Andre´ Möbius entsprechend § 12 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Wermsdorf vom 29.04.2016 als stellvertretende Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Collm für die Dauer der vorgeschriebenen Amtszeit von fünf Jahren
Beschluss Nr. 11/03/23
Vergabe Bauleistungen Los 2 „Rohbauarbeiten Erweiterungsbau“ Sanierung Hort „Alte Poststation“ in Wermsdorf
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 2 „Rohbauarbeiten mit Erweiterungsbau“ zur Sanierung des Hortgebäudes in Wermsdorf an die Firma Baugeschäft Ralf Gallasch aus Lossatal. Die Auftragssumme beträgt 257.673,33 €.
Beschluss Nr. 12/03/23
Vergabe Bauleistungen Los 4 „Gerüstbau“ Sanierung Hort „Alte Poststation“ in Wermsdorf
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 4 „Gerüstbauarbeiten“ zur Sanierung des Hortgebäudes in Wermsdorf an die Firma Eisenberger Gerüstbau GmbH aus Eisenberg. Die Auftragssumme beträgt 34.286,04 €.
Beschluss Nr. 13/03/23
Vergabe Bauleistungen Los 20 „Elektroinstallation“ Sanierung Hort „Alte Poststation“ in Wermsdorf
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 20 „Elektroinstallation“, zur Sanierung des Hortgebäudes in Wermsdorf an die Firma Elektro GmbH Mutzschen aus Mutzschen. Die Auftragssumme beträgt 233.308,76 €.
Beschluss Nr. 14/03/23 Vergabe Bauleistungen Los 21 „Heizung / Sanitär“ Sanierung Hort „Alte Poststation“ in Wermsdorf
Beschluss Nr. 14/03/23
Vergabe Bauleistungen Los 21 „Heizung/Sanitär“ Sanierung Hort „Alte Poststation“ in Wermsdorf
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 21 Heizung / Sanitär“, zur Sanierung des Hortgebäudes in Wermsdorf an die Firma H & R GmbH Zeithain aus Glaubitz. Die Auftragssumme beträgt 365.556,97 €.
Beschluss Nr. 15/03/23
Vergabe Bauleistungen Los 23 „Lüftungsinstallation“ Sanierung Hort „Alte Poststation“ in Wermsdorf
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 23 „Lüftungsinstallation“, zur Sanierung des Hortgebäudes in Wermsdorf an die Firma Honer Lufttechnik GmbH & Co. KG aus Mertendorf. Die Auftragssumme beträgt 74.084,15 €.
Beschluss Nr. 16/03/23
Vergabe Bauleistungen Los 24 „Injektageverfahren“ Sanierung Hort „Alte Poststation“ in Wermsdorf
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 24 „Injektageverfahren“, zur Sanierung des Hortgebäudes in Wermsdorf an die Firma Bautenschutz Rudolph aus Wermsdorf. Die Auftragssumme beträgt 10.680,00 €.
Beschluss Nr. 17/03/23
Vergabe Bauleistungen Los 1 „Gerüstbauarbeiten“ Umbau und Sanierung Bestandsgebäude zu einer Kindertagesstätte in Mahlis
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 1 „Gerüstbauarbeiten“, zum Umbau und Sanierung eines Bestandsgebäudes zu einer Kindertagesstätte in Mahlis an die Firma Gerüstbau Daniel Grumbt aus Wurzen.
Die Auftragssumme beträgt 14.121,02 €.
Beschluss Nr. 18/03/23
Vergabe Bauleistungen Los 3 „Abbruch und Rückbau“ Umbau und Sanierung Bestandsgebäude zu einer Kindertagesstätte in Mahlis
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 3 „Abbruch und Rückbau“ zum Umbau und Sanierung eines Bestandsgebäudes zu einer Kindertagesstätte in Mahlis an die Firma Olbrich & Schurich Bau GmbH aus Belgern - Schildau. Die Auftragssumme beträgt 80.054,25 €.
Beschluss Nr. 19/03/23
Vergabe Bauleistungen Los 4 „Bauhauptleistungen“ Umbau und Sanierung Bestandsgebäude zu einer Kindertagesstätte in Mahlis
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 4 „Bauhauptleistungen“ zum Umbau und Sanierung eines Bestandsgebäudes zu einer Kindertagesstätte in Mahlis an die Firma Olbrich & Schurich Bau GmbH aus Belgern - Schildau.
Die Auftragssumme beträgt 76.424,18 €.
Beschluss Nr. 20/03/23
Beschluss zur Einziehung einer beschränkt öffentlich gewidmeten Straße - Flurstück Nr. 4/7 der Gemarkung Wadewitz
Der Gemeinderat beschließt nach § 8 Absatz 1 und 2 des Sächsischen Straßengesetzes die Einziehung der beschränkt öffentlich gewidmeten Straße auf dem Flurstück Nr. 4/7 der Gemarkung Wadewitz.
Beschluss Nr. 21/03/23
Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 53 der Gemarkung Gröppendorf im Rahmen einer Landverzichtserklärung gem. § 52 Flurbereinigungsgesetz
Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 53 der Gemarkung Gröppendorf im Rahmen einer Landverzichtserklärung gem. § 52 Flurbereinigungsgesetz zu Gunsten von Frau Petra Am Ende, wohnhaft in Gröppendorf, An der Kiesgrube 9 zu. Verfahrenskosten fallen keine an, da die Grundstücksveräußerung innerhalb des Flurneuordnungsverfahrens erfolgt.
Beschluss Nr. 22/03/23
Rückabwicklung des Verkaufes des Flurstückes Nr. 686/4 Gemarkung Wermsdorf - Bauparzelle Nr. 12 im Wohngebiet Schlossblick
Der Gemeinderat beschließt die Rückabwicklung des Verkaufes der Bauparzelle Nr. 12 im Wohngebiet Schlossblick an Nelly Köstler und Michael Solbrig.
Beschluss Nr. 23/03/23
Bauvoranfrage - Neubau eines Mehrfamilienhauses oder Einfamilienhauses Flurstücke 99/17 und 99/18 der Gemarkung Calbitz
Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt. Die Gemeinde stimmt den Vorhaben gemäß § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung nicht zu.
Beschluss Nr. 24/03/23
Bauvoranfrage - Errichtung einer AGRI Photovoltaikanlage auf dem Flurstück Nr. 144/6 der Gemarkung Mahlis
Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt. Die Gemeinde stimmt den Vorhaben gemäß § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung nicht zu.
Beschluss Nr. 25/03/23
Weitere Übertragungen von Haushaltsmitteln aus 2022 nach 2023
Im Ergebnis der vorläufigen Jahresrechnung 2022 können nicht verbrauchte Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets übertragen werden. Die Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen bleiben bei Übertragung in die Folgejahre bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck kraft Gesetzes verfügbar. Der Gemeinderat beschließt die weiteren Mittelübertragungen lt. § 21 Abs. 2 KomHVO für Aufwendungen im Budget Abwasser und Erträge im Budget Stadtumbau (SOP - LZP) wie folgt:
| Erträge in Höhe von: | 63.880,00 € |
| Aufwendungen in Höhe von: | 42.320,00 € |
Weiterhin beschließt der Gemeinderat weitere Mittelübertragungen lt. § 21 Abs. 1 KomHVO für eine bereits genehmigte Kreditaufnahme
| Einzahlungen in Höhe von | 90.000,00 € |
Beschluss Nr. 26/03/23
Zuwendungen und Spenden
Der Gemeinderat stimmt der Annahme von Spenden zu
Sonstiges