Wir möchten unsere Steuer- und Abgabepflichtigen, die uns bis jetzt noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, auf den fälligen Zahlungstermin
Grundsteuer - II. Quartal 2023 — fällig am 15.05.2023
hinweisen.
Wir bitten zu beachten, dass wir bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben haben.