Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai 2010, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013, i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. August 2021 wird hiermit der Abwassergebührenbescheid Abrechnung 2022 und 1. - 3. Abschlag 2023 der Gemeindeverwaltung Wermsdorf vom 28.02.2023 mit dem Buchungszeichen: 5.8888.001013.9 an Herrn Ronny Eckert öffentlich zugestellt, da der Aufenthaltsort unbekannt ist.
Die letzte bekannte Anschrift lautet: Parkstraße 23, 04758 Oschatz.
Zustellungsversuche durch die Post sind ergebnislos geblieben.
Der Abwassergebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Abs. 2 Satz 3 VwZG).
Der o. g. Abwassergebührenbescheid kann nur durch den Eigentümer gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder eine von ihm bevollmächtigte Person gegen Vorlage einer Vollmacht in der Gemeindeverwaltung Wermsdorf, Altes Jagdschloß 1, Zimmer 9, 04779 Wermsdorf, während der Öffnungszeiten
| Dienstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung eingesehen/abgeholt werden.