in Luppa kursieren derzeit wohl mehrere Schreiben von Planungsbüros und/oder Unternehmen aus der Windenergiebranche, welche sich gezielt an Grundstückseigentümer der Gemarkung Deutschluppa richten. Auf die Gemeinde sind diese Unternehmen bisher nicht zugekommen.
Richtig ist, dass laut aktueller Gesetzeslage 2 % der Flächen des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen (umfasst die Landkreise Leipzig und Nordsachsen sowie die Stadt Leipzig) für Windenergieanlage zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Planungsprozess beim Planungsverband läuft seit geraumer Zeit, wird aber auch noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Gegenwärtig erfolgt die Abwägung zu den Auswahlkriterien der Eignungsgebiete Windenergienutzung im Planungsgebiet.
Richtig ist auch, dass es im Interesse unseres Landes ist, so autark wie möglich bei der Energiegewinnung zu werden und die Windkraft ist dafür ein Baustein.
Es liegt nicht an mir, Landeigentümern ungefragt Ratschläge zu geben aber ich erlaube mir den Hinweis, dass es zum jetzigen Zeitpunkt sehr früh wäre, irgendwelche (Vor)Verträge zu schließen.
Sollte sich im weiteren Planungsprozess des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen eine Entwicklung abzeichnen, die zur Ausweisung von Eignungsgebieten der Windenergienutzung in den Gemarkungen Alt- u. Deutschluppa führen sollte, würde ich zeitnah zu einer Eigentümerversammlung möglicherweise betroffener Flächen dazu gezielt einladen.