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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2025

Tagungsort:

Schlosssaal Altes Jagdschloß Wermsdorf

Tagungstermin:

27.03.2025; 19.00 Uhr

Der Bürgermeister Herr Müller begrüßte alle Anwesenden und eröffnete die Gemeinderatssitzung. Mit 13 anwesenden Gemeinderäten und dem Bürgermeister war die Beschlussfähigkeit gegeben.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 17/03/25

Feststellung des Ausscheidens einer Gemeinderätin

Der Gemeinderat stellt das Ausscheiden der Gemeinderätin Frau Barbara Scheller aus dem Gemeinderat der Gemeinde Wermsdorf fest

Nach dem Wahlergebnis der Kommunalwahl 2024 rückt Frau Barbara Kunze nach.

Der Bürgermeister verpflichtete Frau Kunze auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 35 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen und verpflichtete sie per Handschlag.

Beschluss Nr. 18/03/25

Vergabe Bauleistungen Los 24 „Fliesenleger“ Ersatzneubau Sozialgebäude Bauhof

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 24 „Fliesenleger“ für den Ersatzneubau des Sozialgebäudes für den Bauhof an die Firma Fliesen - Witzig GmbH & Co. KG aus Mockrehna. Die Auftragssumme beträgt 23.289,14 €.

Beschluss Nr. 19/03/25

Vergabe Bauleistungen Los 27 „Innentüren“ Ersatzneubau Sozialgebäude Bauhof

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 27 „Innentüren“ für den Ersatzneubau des Sozialgebäudes für den Bauhof an die Firma ATPW GmbH aus Torgau. Die Auftragssumme beträgt 10.920,75 €.

Beschluss Nr. 20/03/25

Vergabe Projektierung Sanierung Fassade Ost- und Mittelflügel Altes Jagdschloss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Projektierungsleistung auf Grundlage der HOAI des Leistungsbildes § 34, für die geplante Sanierung der Fassade des Ost- und Mittelflügels des Alten Jagdschlosses in Wermsdorf an das Ingenieurbüro Goldbach GmbH aus Strehla zu vergeben.

Beschluss Nr. 21/03/25

Weitere Übertragungen von Haushaltsmitteln aus 2024 nach 2025

Im Ergebnis der vorläufigen Jahresrechnung 2024 können nicht verbrauchte Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets übertragen werden. Die Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen bleiben bei Übertragung in die Folgejahre bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck kraft Gesetzes verfügbar. Der Gemeinderat beschließt die weiteren Mittelübertragungen lt. § 21 Abs. 2 KomHVO für Aufwendungen im Budget Teilhaushalt 1-2 Soziales THH 1-1005 Schulträgeraufgaben und THH1-1005-2 eigene Kindertageseinrichtungen wie folgt:

Aufwendungen in Höhe von:  —  14.000,00 €

Weiterhin beschließt der Gemeinderat weitere Mittelübertragungen lt. § 21 Abs. 1 KomHVO aus dem Budget Investitionen (siehe Anlage) in folgender Höhe:

Einzahlungen in Höhe von:

20.996,69 €

Auszahlungen in Höhe von:

315.488,43 €

Matthias Müller
Bürgermeister