Wer am Wahltag verhindert ist, kann einen Antrag auf einen Wahlschein stellen, der zur Briefwahl berechtigt. Das ist schriftlich möglich. Dazu finden sie auf der Wahlbenachrichtigung die genaue Information zur Vorgehensweise der Beantragung.
In der Gemeinde Wermsdorf können Wahlscheine für die Wahl des Europäischen Parlaments, die Wahl des Kreistags, des Gemeinderats und die Wahl der Ortschaftsräte auch online beantragt werden.
Auf der Homepage der Gemeinde unter www.wermsdorf.de kann der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen angefordert werden.
Die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes schicken dann die Unterlagen den berechtigten Antragstellern zu.
Elektronisch/Online kann der Antrag unter www.wermsdorf.de bis spätestens 05.06.2024, 16:00 Uhr eingereicht werden.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, damit der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Er kann auch dort abgegeben/eingeworfen werden.