Abwasserzweckverband "Oberes Döllnitztal" Mügeln
Mit Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen vom 24. April 2024 wurde die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes "Oberes Döllnitztal" für das Jahr 2024 genehmigt.
Diese liegen in der Zeit vom 23. Mai bis 31. Mai 2024 zur Einsichtnahme im Büro des Abwasserzweckverbandes "Oberes Döllnitztal", Mügelner Landstraße 4, 04769 Mügeln öffentlich aus.
Gemäß §§ 72 ff., 95a der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) und § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 16 ff. der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Oberes Döllnitztal" am 15. April 2024 folgende Satzung zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
| Für den Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2024 werden festgesetzt: | |||
| 1.) | im Erfolgsplan |
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| Gesamtbetrag der Erträge | 2.218.352,00 EUR | |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.183.522,00 EUR | |
| Jahresgewinn/ Jahresverlust (-) | 34.830,00 EUR | |
| 2.) | im Liquiditätsplan |
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| Mittelzu- und Mittelabfluss aus |
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| - | laufender Geschäftstätigkeit | 876.135,00 EUR |
| - | der Investitionstätigkeit | -1.659.500,00 EUR |
| - | der Finanzierungstätigkeit | 884.365,00 EUR |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 786.645,00 EUR | |
| der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen | 1.294.822,00 EUR |
| der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | 0,00 EUR |
| 1.) | Betriebskostenumlage von 16,58 EUR je Einwohner und Jahr gem. § 13 und § 15 der Verbandssatzung auf insgesamt: | 150.000,00 EUR |
| davon Mügeln: | 96.756,55 EUR |
| davon Wermsdorf: | 53.243,45 EUR |
| 2.) | Die Höhe der Straßenentwässerungsinvestitionsumlage gem. § 14 Abs. 4 der Verbandssatzung wird festgesetzt auf | 30.000,00 EUR |
| davon Mügeln | 30.000,00 EUR |
| davon Wermsdorf | 0,00 EUR |
| davon SBA Nordsachsen | 0,00 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite | 250.000,00 EUR |
Die Satzung zum Wirtschaftsplan tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Mügeln, 25.04.2024
Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO:
Nach § 47 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 SächsKomZG in Verbindung mit § 4 Absatz 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
| 1. | die Ausfertigung dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, | |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, | |
| 3. | der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, | |
| 4. | vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist | |
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| a.) | die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder |
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| b.) | die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber dem AZV "Oberes Döllnitztal" unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 47 Absatz 2und § 6 Absatz 1SächsKomZG in Verbindung mit § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.