| Lage: | 04779 Wermsdorf OT Lampersdorf, Limbacher Str. 5 |
| Gemarkung: | Lampersdorf |
| Flurstücksnummer: | 104 |
| Grundstücksgröße: | 2.260 m² |
| Eigentümer: | Gemeinde Wermsdorf |
| Kaufpreis: | nach Angebot, Mindestgebot: 154.676,00 € |
Objektbeschreibung:
Das Objekt befindet sich am östlichen Randbereich von Lampersdorf, einem im Grünen gelegenen, ländlichen Ortsteil von Wermsdorf.
Das 1947 als Neubauernstelle errichtete Gebäude wurde 1996 als Feuerwehrgerätehaus mit einer Wohnung umgebaut.
Das ehemalige Feuerwehrgeräte ist in den Sozialtrakt mit Wohnung verteilt auf 2 Ebenen mit einer Nutzfläche von insgesamt 166 m², den Verbindungsbau mit einer Nutzfläche von 67 m² und die Fahrzeughalle mit einer Nutzfläche von 136 m², aufgliedert. Es ist nicht unterkellert und wird mittels Nachtspeicherheizung beheizt. Die Warmwasserbereitung erfolgt über Elektro-Durchlauferhitzer. Die Abwasserentsorgung erfolgt mittels einer vollbiologischen Kläranlage.
Auf dem Grundstück befindet sich neben mehreren Holzbänken, ein Gittermast als ehemaliger Schlauchtrockenturm, sowie ein Zierbrunnen mit Natursteineinfassung und kleinem Satteldach.
Das zugehörige Verkehrsgutachten ist einsehbar auf unserer Homepage www.wermsdorf.de unter dem Menüpunkt Bauen & Wirtschaft / Grundstücksmarkt.
Besichtigungstermine können auf Wunsch telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Diese werden gemeinsam mit anderen Interessenten stattfinden.
Haben Sie Interesse an diesem Objekt, dann reichen Sie Ihr Kaufangebot inkl. Ihrer persönlichen Daten und Informationen zur geplanten Nutzung bitte bis zum 30.06.2026 in einem verschlossenen Umschlag in der Gemeindeverwaltung ein.
Kontakt für Kaufangebote oder Besichtigungstermine:
Gemeindeverwaltung Wermsdorf - Sachgebiet Liegenschaften
Altes Jagdschloß 1
04779 Wermsdorf
Tel.: 034364/ 81136 Fax: 034364 / 81131
E-Mail: schneider@wermsdorf.de
Informationen Verfahren bei Verkauf von Grundstücken:
Sämtliche Angaben in den Exposés und Katalogen der Gemeinde Wermsdorf sind unverbindlich. Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem bei jeweiligem Redaktionsschluss vorliegendem Sachstand recherchiert. Alle Angaben unterliegen dem Vorbehalt der Überprüfung sowie nachträglichen Änderung. Eine Haftung der Gemeinde Wermsdorf in Bezug auf die Angaben in Exposés und Katalogen ist
ausgeschlossen. Sämtliche Angaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn der §§ 434 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Sie dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.
| Die Gemeinde Wermsdorf fordert mit seinen Ausschreibungen die Interessenten unverbindlich zur Abgabe eines bezifferten schriftlichen, zusatz- und bedingungsfreien Kaufangebotes auf. Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren. Insofern behält sich die Gemeinde Wermsdorf die Entscheidung vor: | |
| - | wann ein Grundstück an welchen Bieter zu welchen Konditionen veräußert wird, |
| - | gegebenenfalls auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen |
| - | jederzeit Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen, |
| - | Nachgebotsrunden unter den Bietern zu führen |
| - | bis zum notariellen Abschluss des Kaufvertrages die Ausschreibung zurückzunehmen oder die Immobilie an einen anderen Bieter zu veräußern |
Aus diesem Verfahren, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet werden.
Die Besichtigung Objekte kann von öffentlichen Straßen oder Wegen erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein ungenehmigtes Betreten der Ausschreibungsobjekte nicht gestattet ist. Der Verkauf der Grundstücke/Objekte erfolgt jeweils provisionsfrei direkt von der Gemeinde Wermsdorf. Für Verkäufe, die aufgrund einer Eigeninitiative eines Maklers geschehen, besteht kein Provisionsanspruch gegenüber der Gemeinde Wermsdorf. Die Herausgabe und Versendung von Exposé und Katalogen stellt keinen Maklerauftrag dar. Alle mit der Angebotsabgabe und dem Erwerb verbundenen Kosten trägt – sofern nichts anderes im Kaufvertrag vereinbart wird – der Käufer. Dies betrifft insbesondere Vermessungskosten, Notarkosten, Grundbuchkosten, Gebühren und Steuern. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.
Die Gemeinde Wermsdorf wird über die Bieter und Erwerber sowie deren Gebote ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.
Mit der Abgabe eines Gebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.