Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai 2010, geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 31. Januar 2024, i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 wird hiermit der Bescheid über Grundbesitzabgaben der Gemeinde Wermsdorf vom 15.10.2025 mit dem Kassenzeichen: 107051-50120-001 an die Grundstücksgemeinschaft Otto, Herrn Peter Otto öffentlich zugestellt.
Die letzte bekannte Anschrift lautet: Maschinostroitelnaya 178, 23801 KALININGRAD, RUSSLAND.
Zustellungsversuche durch die Post sind ergebnislos geblieben.
Der Bescheid über Grundbesitzabgaben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Abs. 2 Satz 3 VwZG).
| Der o. g. Bescheid über Grundbesitzabgaben kann nur durch den Steuerpflichtigen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder eine von ihm bevollmächtigte Person gegen Vorlage einer Vollmacht in der Gemeinde Wermsdorf, Altes Jagdschloß 1, Zimmer 9, 04779 Wermsdorf, während der Öffnungszeiten | |
| Dienstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung eingesehen/abgeholt werden.