Wir möchten unsere Steuer- und Abgabepflichtigen auf den bereits fälligen Zahlungstermin
| Grundsteuer – II. Quartal 2023 | fällig am 15.05.2023 |
hinweisen.
Sollten Sie bisher noch keine Zahlungen zum II. Quartal 2023 geleistet haben möchten wir Sie bitten, dies unverzüglich zu erledigen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben haben.