Wir möchten unsere Gebührenzahler in den o. g. Ortsteilen, die uns bis jetzt noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, auf den fälligen Zahlungstermin
Abwassergebühr 2. Abschlag 2023 — fällig am 30.06.2023
hinweisen. Eine nochmalige Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. Wir bitten zu beachten, dass wir bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben haben.
Wir möchten unsere Steuer- und Abgabepflichtigen, die uns bis jetzt noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, auf den fälligen Zahlungstermin
Bodennutzungsgebühr 2023/
Pacht für Garagen 2023 — fällig am 30.06.2023
hinweisen. Die Bodennutzungsgebühr/Pacht beträgt seit 01.01.2023 pro Garage 75,00 € brutto (Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2022).
Eine nochmalige Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. Wir bitten zu beachten, dass wir bei verspäteter Zahlung Mahnkosten und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben haben.
Wir möchten unsere Steuer- und Abgabepflichtigen, die uns bis jetzt noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, auf den fälligen Zahlungstermin
Pacht 2023 — fällig am 30.06.2023
hinweisen. Eine nochmalige Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. Wir bitten zu beachten, dass wir bei verspäteter Zahlung Mahnkosten und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben haben.
Wir möchten unsere Steuer- und Abgabepflichtigen, die uns bis jetzt noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, auf den fälligen Zahlungstermin
Jahreszahlung der Grundsteuer 2023 — fällig am 01.07.2023
hinweisen. Eine nochmalige Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. Wir bitten zu beachten, dass wir bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben haben.