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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Wermsdorf

über die öffentliche Auslegung des 1. Entwurfs des Hochwasserrisikomanagementplans für den Saubach in der Gemeinde Wermsdorf, Ortsteil Wermsdorf

Auf Grundlage des Hochwasserschutzkonzeptes für den Saubach in der Gemarkung Wermsdorf wurde der 1. Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans für den Saubach mit Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erarbeitet. Ziel des Konzeptes ist die Verminderung des Hochwasserrisikos sowie die Minimierung von Hochwasserschäden in der Ortslage Wermsdorf.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

Hochwassergefahrenkarten mit Darstellung des Überschwemmungsgebietes für die Hochwasserereignisse HQ10, HQ100 und HQ200 im IST-Zustand

Hochwasserrisikokarten mit Darstellung der gefährdeten Objekte

ausgewählte Hochwasserschutzmaßnahmen

Maßnahmenkarten mit Darstellung des Überschwemmungsgebietes für die Hochwasserereignisse HQ10, HQ100 und HQ200 im PLAN-Zustand

Gewässerlängsschnitte im IST- und PLAN-Zustand

Schadenspotenzial und Kosten (Nutzen-Kostenverhältnis)

Der 1. Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans für den Saubach mit Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten wird vom 17.07.2023 bis einschließlich 17.08.2023 in der Gemeindeverwaltung Wermsdorf, Altes Jagdschloss 1, 04779 Wermsdorf öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der auszulegenden Unterlagen wird zusätzlich im Internet auf der Website der Gemeinde Wermsdorf veröffentlicht.

http://www.wermsdorf.de

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während folgender Dienstzeiten erfolgen:

Montag:

09.00 Uhr – 16:00 Uhr

Dienstag:

09.00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch:

09:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag:

09.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag:

09.00 Uhr – 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Stellungnahmen können bis zum 31.08.2023 in der Gemeindeverwaltung Wermsdorf eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Wermsdorf, den 09.06.2023

Matthias Müller

Bürgermeister