Wir möchten unsere Steuer- und Abgabepflichtigen, die uns bis jetzt noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, auf den fälligen Zahlungstermin
| Grundsteuer – III. Quartal 2024 | fällig am 15.08.2024 |
hinweisen.
Wir bitten zu beachten, dass wir bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben haben.