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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 7/2024
Mitteilungen/Informationen
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Informationen aus dem Bauamt

Hecken, Sträucher und Bäume können für Verkehrsteilnehmer zu einer Unfallgefahr werden oder Schäden an Fahrzeugen verursachen, wenn sie in den Verkehrsraum hineinragen, die Sicht beinträchtigen oder behindern. Dies gilt für Straßen, Rad-, Gehwege und Plätze.

Wir möchten daher alle Grundstückseigentümer bitten, ihre Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straßen und Wege auf folgende Punkte hin zu prüfen:

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Die freie Durchfahrtshöhe über der Fahrbahn muss mind. 4,50 m betragen; die freie Durchgangshöhe am Gehweg muss mind. 2,50 m betragen. Beide Werte sollten auch bei schweren und regennassen bzw. schneebelasteten Ästen eingehalten werden.

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Der seitliche Abstand von Gehölzen (insbesondere Hecken) zu den Verkehrsflächen sollte mind. 25 cm betragen, so dass die Flächen in ihrer gesamten Breite den Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen.

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An Kreuzungen muss zumindest gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei Anfahrt aus dem Stand ohne nennenswerte Behinderung bevorrechtigte Fahrzeuge erkennen kann. In Sichtdreiecken sind die Bepflanzungen niedrig zu halten (höchstens 80 cm).

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Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und sollten rechtzeitig wahrnehmbar sein. Dies gilt auch für Straßenlampen, Straßennamensschilder sowie andere verkehrsführende bzw. –leitende Einrichtungen.

Kontrollieren Sie bitte, ob für Ihre Anpflanzungen entlang öffentlicher Straßen und Wege die o. g. Punkte eingehalten sind. Schneiden Sie gegebenenfalls Ihre Hecken, Bäume und Sträucher entsprechend zurück. Bei Unfällen können die Grundstückseigentümer zur Haftung herangezogen werden.

Bauamt