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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2026

Tagungsort:

Schlosssaal Altes Jagdschloß Wermsdorf

Tagungstermin:

25.06.2026; 19.00 Uhr

Der Bürgermeister Herr Müller begrüßte alle Anwesenden und eröffnete die Gemeinderatssitzung. Mit 14 anwesenden Gemeinderäten und dem Bürgermeister war die Beschlussfähigkeit gegeben.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 45/06/26 

Neufassung der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wermsdorf

Der Gemeinderat beschließt die im Anhang beigefügte Neufassung der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wermsdorf.

Beschluss Nr. 46/06/26

Übertragung der polizeibehördlichen Vollzugsaufgaben auf die gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Gemeinde Wermsdorf

Der Gemeinderat stimmt der Übertragung folgender polizeibehördlicher Vollzugsaufgaben auf die gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Gemeinde Wermsdorf als Ortspolizeibehörde nach § 3 Absatz 1 der Gemeindlichen-Vollzugsbediensteten-Verordnung (GemVollzVO) zu: den Vollzug

a.

von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden,

b.

der Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen sowie anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung,

c.

der Vorschriften über den ruhenden Verkehr,

d.

der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen,

e.

der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns, und Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen,

f.

der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,

g.

der §§ 3 bis 9 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589) geändert worden ist,

h.

des Sächsischen Gaststättengesetzes vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist, und

i.

der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Die Aufgaben werden einschließlich der Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs gemäß § 2 GemVollzVO übertragen. Neben dem Vollzug von Rechtsnormen umfasst die Übertragung der jeweiligen polizeibehördlichen Aufgaben auch den Vollzug von Allgemeinverfügungen und sonstigen Anordnungen.

Beschluss Nr. 47/06/26

Satzung über die Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Wermsdorf

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Wermsdorf

Beschluss Nr. 48/06/26

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Aufnahme eines Investitionsdarlehens bis zum 31.12.2026

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Aufnahme eines Investitionsdarlehens zur Finanzierung des Eigenanteils für die Maßnahme des Stadtumbauprogramms „Lebendige Zentren“ (Fassadensanierung Ost- und Mittelflügel Altes Jagdschloss)

Beschluss Nr. 49/06/26

Kündigung der Mitgliedschaft im ENPP European Network Places of Peace

Die Gemeinde Wermsdorf kündigt ihre Mitgliedschaft im ENPP European Network Places of Peace fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Beschluss Nr. 50/06/26

Zweckgebundener Zuschuss an den Schützenverein Malkwitz e.V. zur Sanierung des Schützenhauses

Der Gemeinderat der Gemeinde Wermsdorf beschließt, den Schützenverein Malkwitz e.V. mit einer finanziellen Förderung in Höhe von 5.000,00 € für investive Zwecke zu unterstützen. Die Mittel müssen zweckgebunden für die Sanierung des Schützenhauses Malkwitz (Flurstück Nr. 533/7 der Gemarkung Malkwitz) verwendet werden.

Beschluss Nr. 51/06/26

Zweckgebundener Zuschuss an den FSV Luppa 90 e.V. zur Sanierung des Sportlerheimes

Der Gemeinderat der Gemeinde Wermsdorf beschließt, den FSV Luppa 90 e.V. mit einer finanziellen Förderung in Höhe von 5.000,00 € für investive Zwecke zu unterstützen. Die Mittel müssen zweckgebunden für die Sanierung des Sportlerheimes in Luppa (Flurstück Nr. 53/5 der Gemarkung Deutschluppa) verwendet werden.

Beschluss Nr. 52/06/26

Aufhebung des Beschlusses Nr. 07/01/26 Verkauf der Flurstücke Nr. 50/1 und 50/2 der Gemarkung Liptitz (Friedensstr. 1/1a)

Der Gemeinderat stimmt der Aufhebung des Beschlusses Nr. 07/01/26 zu.

Beschluss Nr. 53/06/26

Erwerb des Flurstückes Nr. 195 der Gemarkung Wermsdorf

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, die Verhandlungen zum Kauf bzw. der Überlassung des Flurstückes Nr. 195 der Gemarkung Wermsdorf zu führen und entsprechende Verträge zu schließen. Der Erwerb erfolgt kostenfrei bzw. zu einem „symbolischen Preis“.

 

 

Matthias Müller
Bürgermeister