Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Torgau gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) in der Zeit vom 20.07.2023 – 28.07.2023 zu jedermann Einsicht in der Gemeindeverwaltung Wermsdorf/Hauptamt Zimmer 7, Altes Jagdschloss 1 in 04779 Wermsdorf zu den Öffnungszeiten (Dienstag, Donnerstag und Freitag 9 – 12 Uhr sowie Donnerstag 13 – 17.30 Uhr) aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll in der Gemeindeverwaltung Wermsdorf Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Wermsdorf, den 30.06.2023