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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 8/2023
Mitteilungen/Informationen
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Förderprogramm für Balkonkraftwerke

Sachsen macht bei der Energiewende Tempo und fördert erstmals private Balkonkraftwerke mit 300 Euro. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages gab dafür jetzt 6,5 Millionen Euro Fördermittel für Balkonkraftwerke frei.

Seit dem 22.06.2023 ist eine Förderung über die SAB (Sächsische Aufbaubank) zur Anschaffung und Installation von netzgekoppelten steckerfertigen Photovoltaikkleinanlagen mit Wechselrichter möglich.

Das wichtigste haben wir für Sie in Kürze Zusammengefasst. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der SAB (Sächsische Aufbaubank) unter www.sab.sachsen.de

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Sachsen, die
    • Mieter:innen in Wohngebäuden in Sachsen sind oder
    • Eigentümer:innen von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus) in Sachsen sind
  • Nicht gefördert werden Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Balkonkraftwerke, also steckerfertige, netzgekoppelte Photovoltaikmodule mit einer Mindestleistung von 300 Watt bis zu einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 600 Watt sowie das Zubehör für die dauerhafte Befestigung oder Aufstellung. Die Fördersumme beträgt einmalig 300 Euro.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

  • die Stecker-PV-Anlage wurde nicht vor dem 22. Juni 2023 verbindlich bestellt oder gekauft
  • die Stecker-PV-Anlage hat eine Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module)
  • die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) für die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber nicht überschreiten
  • die Wohneinheit, in der die Stecker-PV-Anlage installiert ist, muss im Freistaat Sachsen liegen und wird von der antragstellenden Person selbst genutzt
  • je antragstellender Person, je Stecker-PV-Anlage und je Wohneinheit ist nur eine Anlage förderfähig
  • die PV-Anlage wurde bei einem gewerblichen Händler neu erworben
  • eine bezahlte Rechnung liegt vor
  • die Anmeldung der Stecker-PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) ist erfolgt
  • Mieter:innen beziehungsweise Eigentümer:innen von Gemeinschaftseigentum liegt die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Installation der Stecker-PV-Anlage vor
  • es wird keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Stecker-PV-Anlage ausgeübt
  • für die mit der Stecker-PV-Anlage erzeugte, in das öffentliche Netz eingespeiste Strommenge wird keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen
  • für die Stecker-PV-Anlage erfolgt keine zusätzliche Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen anderer öffentlicher Stellen

Ab wann können Förderanträge eingereicht werden?

Der Antrag auf Förderung kann voraussichtlich ab Ende August bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Vorgesehen ist ein ausschließlich digitales Verfahren über das SAB-Förderportal. Die SAB informiert außerdem auf ihrer Webseite www.sab.sachsen.de zu den wichtigsten Fragen rund um das Antragsverfahren.

Kann ein im Frühjahr gekauftes Balkonkraftwerk gefördert werden?

Nein, das ist nicht möglich. Die Förderung ist mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie seit dem 22. Juni 2023 möglich. Erst ab diesem Tag darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Mit Vorhabensbeginn ist der Tag der verbindlichen Bestellung bzw. des Kaufvertrages der Stecker-PV-Anlage gemeint.