Wir möchten unsere Gebührenzahler in den o. g. Ortsteilen, die uns bis jetzt noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, auf den fälligen Zahlungstermin
Abwassergebühr 3. Abschlag 2024 | fällig am 30.09.2024 |
hinweisen. Eine nochmalige Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.
Wir bitten zu beachten, dass wir bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben haben.