Wir möchten unsere Steuer- und Abgabepflichtigen auf den bereits fälligen Zahlungstermin
Grundsteuer – III. Quartal 2023 fällig am 15.08.2023
hinweisen.
Sollten Sie bisher noch keine Zahlungen zum III. Quartal 2023 geleistet haben möchten wir Sie bitten, dies unverzüglich zu erledigen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben haben.