Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Sie verbindet den Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt bei Magdeburg mit dem Netzverknüpfungspunkt Isar bei Landshut. Vorhabenträger für den nördlichen Teil des Projekts ist die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“).
Der SuedOstLink besteht aus zwei im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 02.06.2021 genannten Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a.
Vorhaben Nr. 5 befindet sich seit Frühjahr 2020 mit allen Abschnitten im formellen Genehmigungsverfahren, der sogenannten Planfeststellung. Die Anträge auf Durchführung der Planfeststellungsverfahren für Vorhaben Nr. 5a wurden zwischen Frühjahr und Sommer 2021 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Der Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt B des SuedOstLinks wird voraussichtlich im Dezember 2024 durch die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde gefasst.
Einen Überblick zum Projekt SuedOstLink finden Sie auf unseren Internetseiten unter www.50hertz.com/suedostlink
Im Rahmen der Bauaktivitäten für die Vorhaben 5 und 5a ist der Transport von Hilfsmitteln für die Errichtung des Stromnetzes erforderlich. 50Hertz kündigt mit dieser Anzeige an, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen selbst oder durch beauftragte Unternehmen für den Transport von Hilfsmitteln für die Errichtung von Stromnetzen in Anspruch zu nehmen.
Die Inanspruchnahme der Flurstücke umfasst sowohl den Transport von Gerätetechnik als auch den Transport von Stückgut, in diesem Fall dem anfallenden Fällgut in Form von Rundholzstämmen. Hinzu kommen Transporte, die zur Versorgung der Baustelle dienen. Für die Ausführung der Fällarbeiten sind Kettenbagger und Forwarder mit einem Einsatzgewicht mehr als 20 Tonnen Gesamtmasse vorgesehen. Die Durchführung der Transporte für Auf- und Abbau sämtlicher benötigter Betriebsmittel wird mit herkömmlichen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmaße von 40 Tonnen verwirklicht. Transporte von mehr als 40 Tonnen sind einzig für die Einrichtung der Forsttechnik (Bagger und Forwarder) geplant, hier wird eine Anzahl von ca. 4 Transporten erwartet.
Bei der Maßnahme wird explizit darauf geachtet, etwaige Beeinträchtigungen der betroffenen Bewirtschaftung so gering wie möglich zu halten. 50Hertz ist gesetzlich dazu verpflichtet, nach dem letzten Transport einen dem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen gleichartigen Zustand des Grundstücks herzustellen. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flur- und/oder Aufwuchsschäden kommen, werden dem Pächter/Nutzungsberechtigten die entstandenen Schäden durch 50Hertz in voller Höhe ersetzt. Sind Entschädigungen erforderlich, so richten sich diese nach den aktuellen Entschädigungsrichtsätzen der Landesbauernverbände. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Die Durchführung der Transportmaßnahmen beginnt voraussichtlich ab Januar 2025 und die Maßnahmen enden spätestens im Juni 2025. Der zeitliche Ablauf hängt dabei von äußeren Umständen ab, zum Beispiel von örtlichen Gegebenheiten sowie den Boden- und Witterungsverhältnissen.
Die Baudurchführung erfolgt durch die 50Hertz beauftragten Firma Grünland GmbH. Vermessungsarbeiten werden durch TRIGIS GeoServices GmbH baubegleitend durchgeführt. Änderungen bei den ausführenden Firmen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Berechtigung zur Durchführung des Transportes über das/die betroffene/n Grundstück/e folgt unmittelbar aus § 48a in Verbindung mit § 44 EnWG, ohne dass es insoweit Mitwirkungshandlungen oder einer Zustimmung des Eigentümers, bzw. des sonstigen Nutzungsberechtigten bedarf.
Wir weisen darauf hin, dass Sie gesetzlich zur Duldung der Inanspruchnahme der Teilflächen bei Transporten im Zusammenhang mit der Errichtung von Stromnetzen verpflichtet sind. Die Duldungspflicht erstreckt sich auch auf die Ertüchtigung des Grundstücks für die Überfahrt und Überschwenkung. Im Falle der Verweigerung der Duldung, kann auf Antrag von 50Hertz die zuständige Enteignungsbehörde die Duldung der Transporte anordnen deren Vollstreckung - soweit erforderlich - zwangsweise gegen Sie durchgesetzt werden kann. Voraussetzung der Duldungspflicht ist, dass der Vorhabenträger die beabsichtigte Inanspruchnahme des Grundstücks für Transporte dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt bekannt gibt. Dieser Vorabankündigungspflicht der Inanspruchnahme des Grundstücks für Transporte kommt 50Hertz mit dieser öffentlichen Bekanntmachung nach.
Mit Ablauf einer Zwei-Wochen-Frist sind Eigentümer und sonstige Betroffene gesetzlich verpflichtet, die angekündigte Inanspruchnahme des Grundstücks für Transporte zu dulden.
D. Ansprechpartner/-in für Ihre Fragen
Für Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist Axel Happe, T: +49 (0)30 5150-3414, E-Mail: Axel.Happe@50hertz.com.
Zeitraum der geplanten Inanspruchnahme: Januar 2025 – Juni 2025
| Gemeinde | Gemarkung | Flur | Flurstück |
| Weischlitz | Tobertitz | 0 | 839/2 |