Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.10.2023 im Ergebnis der Auswertung der Daten und Informationen sowie deren Abwägung beschlossen, dass die Gemeinde Weischlitz einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan für die Gemeinde Weischlitz erstellt. Die Gründe für einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan sind:
| • | in der Gemeinde Weischlitz sind weniger als 50 Bürger oberhalb des gesetzlich festgelegten gesundheitlich relevanten Grenzwertes betroffen LNight >55dB(A) und LDEN > 65 dB(A), |
| • | bereits mit der Sanierung der BAB 72 wurden durch den Straßenbaulastträger Lärmschutzmaßnahmen installiert, |
| • | zusätzliche Maßnahmen innerhalb eines Lärmaktionsplanes gegenüber dem Straßenbaulastträger wären rechtlich durch die Gemeinde Weischlitz nicht durchsetzbar, |
| • | die Bevölkerung wurde im Amtsblatt informiert, es bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme, |
Information rund um das Thema Lärmaktionsplanung sowie die Messergebnisse können auch im Internet auf der Homepage des Freistaates Sachsen unter dem Link
https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html eingesehen werden.