sind Freunde des Menschen - Spielgefährten für unsere Kinder - treue Partner für Jung und Alt. Deshalb mögen viele Menschen diese Tiere.
Schon gar nicht auf Spielplätzen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen, Straßen oder Wiesen, wo sie zu einer Gesundheitsgefahr, einer Belastung der Allgemeinheit und unseres Wohnumfeldes werden.
Wenn Sie also mit Ihren Tieren unterwegs sind, lassen Sie bitte die Haufen wieder verschwinden. Jede handelsübliche Plastiktüte erfüllt dabei ihren Zweck. Einfach Tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und bei nächster Gelegenheit am besten in der eigenen Mülltonne entsorgen!
So verbreitet wie der Hundekot auf öffentlichen Flächen, ist bei manchen Hundehaltern die irrtümliche Meinung, dass mit der gezahlten Hundesteuer gleichzeitig die Beseitigung der Hundehaufen abgegolten ist. Nein - keine Steuer wird nur für einen bestimmten Zweck entrichtet - auch nicht die Hundesteuer. Alle Steuern fließen in einen großen Topf! Den Uneinsichtigen sei gesagt, dass der auf öffentlichen Flächen hinterlassene Kothaufen kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach den rechtlichen Bestimmungen mehrfach mit einem Bußgeld bis zu 50,00 € geahndet werden.
Die Landwirte wissen ebenfalls ein Lied davon zu singen: Abkürzungen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen werden zu Pfaden, die Pfade werden zu etablierten Wegen und die Fläche wird zerstört. Ackerland und Grünland werden als Auslauffläche für Hunde genutzt, die hier ihr Geschäft verrichten. Dabei gilt der Grundsatz, dass alle landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht betreten werden dürfen. Diese Regelung gilt natürlich auch für Hunde. Daher möchten wir hiermit an alle Erholungssuchenden und Hundebesitzer appellieren, ihren Hundekot einzusammeln, sowie das Betreten der Kulturen zu unterlassen und auf den vorhandenen Feldwegen zu bleiben.