Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark, weshalb sie regelmäßig zurückgeschnitten werden sollten. Warum? Wuchernde Hecken und überhängende Äste an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen können Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge gefährden. In Einmündungs- und Kreuzungsbereichen verhindert Überwuchs oft die Sicht auf den Verkehr und stellt eine Unfallquelle dar. Ein eventuell notwendiger „radikaler Rückschnitt“ ist grundsätzlich vom 01.10. bis zum 28.02. erlaubt.
Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut darauf hin, dass gemäß § 27 Abs. 2 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) die Eigentümer verpflichtet sind, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen (Geh- und Radwege eingeschlossen) ragenden Bewuchs zu beseitigen. Anpflanzungen dürfen nicht unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Dabei reicht die Möglichkeit einer Beeinträchtigung bereits aus.
Beachten Sie bitte ebenfalls, dass auch von Totholz gerade in den stürmischen Herbstmonaten eine erhöhte Gefahr ausgehen kann.
Der Überhang von Anpflanzungen stellt überdies auch eine Verkehrsgefährdung gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) dar.
In diesem Zusammenhang ist das über Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen freizuhaltende „Lichtraumprofil“ zu beachten.
Das heißt, über die Fahrbahn ragender Bewuchs von Bäumen oder Sträuchern ist so zurückzuschneiden, dass der Luftraum über der Straße mit einer lichten Höhe von 4,50 m über der Fahrbahn und dem Straßenbankett freigehalten wird. Dies stellt eine Durchfahrtshöhe für Rettungsfahrzeuge LKW`s, Entsorgungsfahrzeuge und Winterdienst sicher. Über Geh- und Radwegen sind Hecken, Sträucher und Bäume mit einer lichten Höhe von 2,50 m auszuschneiden. Seitlich müssen Anpflanzungen mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand haben. Schneiden Sie deshalb alle Anpflanzungen bis zu Ihrer Grundstücksgrenze (Grundstücksgrenze heißt Grundstücksgrenze und nicht 5 cm darüber) bzw. bis auf 50 cm hinter dem Bordstein zurück.
Vor allem bei Hecken sind regelmäßige und ausreichende Rückschnittmaßnahmen unerlässlich, um die Anpflanzungen über Jahre hinweg auf der Grundstücksgrenze zu halten und später nicht grundlegend in den Bestand eingreifen zu müssen.
Achten Sie zudem darauf, dass Verkehrszeichen und Verkehrsspiegel nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden und dass Anpflanzungen im Kreuzungs- und Einmündungsbereichen niedrig zu halten sind.
Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht. Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer alles unternehmen, um Sie und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Bedenken Sie bitte zudem, dass Kinder, ältere Menschen und Personen mit Beeinträchtigung besonders gefährdet sind. Werden sie durch Überwuchs zum Ausweichen auf die Straße oder in den Gegenverkehr verleitet, besteht eine erhöhte Unfallgefahr.