Zum 15.11.2025 wird bei Quartalszahlern die 4. Rate der Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig.
Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir, den Fälligkeitstermin einzuhalten.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe des Buchungszeichens/Kassenzeichens auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.