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Amtsblatt der Gemeinde Weischlitz
Ausgabe 12/2024
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Wahlhelfer gesucht!

Für die am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl werden noch dringend Wahlhelfer gesucht. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen, sind in den Wahllokalen der Gemeinde Weischlitz fünf allgemeine Wahlvorstände und zwei Briefwahlvorstände zu bilden. Dazu werden noch Wahlhelfer benötigt.

Deshalb ruft Wahlleiterin Antje Härtl die wahlberechtigten Bürger zur Mithilfe auf. Gesucht werden befähigte Personen, welche die Leitung eines Wahlvorstandes übernehmen können, aber auch Schriftführer und Beisitzer. Den Wahlvorständen - vor allem den Wahlvorstehern und Schriftführern - wird kurz vor dem Wahltermin in einem Schulungstermin die Möglichkeit geboten, sich umfassendes Wissen über die Aufgaben im Wahllokal und die Auszählungsverfahren anzueignen. Ihnen wird umfangreiches Schulungsmaterial ausgehändigt, welches im Vorfeld die wichtigsten Fragen klärt und am Wahltag als Leitfaden genutzt werden kann.

Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich am Wahltag um 7:30 Uhr im Wahllokal. Ab 18:00 Uhr zählt der Wahlvorstand die Stimmen aus. Jeder Wahlhelfer erhält eine kleine Aufwandsentschädigung.

Wer Interesse für eine ehrenamtliche Mitarbeit hat, wendet sich an das Sekretariat des Bürgermeisters ( 037436/917-50) oder per E-Mail an gemeinde@weischlitz.de. Die Durchführung von Wahlen ist ohne ehrenamtliches Engagement nicht möglich. Daher bemüht sich die Gemeinde Weischlitz immer um zahlreiche motivierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Dabei werden personenbezogene Daten erfasst, welche für die Organisation des Einsatzes am Wahltag unerlässlich sind.

Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auf Grundlage der entsprechenden wahlrechtlichen Vorschriften. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Besetzung der Wahlvorstände, der Auszahlung der Wahlhelferentschädigung und zur Information unserer Wahlhelfer/-innen genutzt. Die datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO für Wahlhelfer/-innen kann bei der Wahlleiterin Frau Härtl ( 037436/917-61; hauptamt@weischlitz.de) angefordert werden und sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Weischlitz unter https://www.weischlitz.de/de/wahlen.html einsehbar.

Ein großes Dankeschön meinerseits an die Personen, die sich bereits als Wahlhelfer gemeldet haben.

Antje Härtl
Wahlleiterin