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Amtsblatt der Gemeinde Weischlitz
Ausgabe 2/2023
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Mitteilungen der Kämmerei

Allgemeine Informationen zu den Steuern, Abgaben und Gebühren

Grundsteuer

Für das Kalenderjahr 2023 werden, wie im Vorjahr, keine Bescheide zur Grundsteuer versandt, wenn sich zum Vorjahr keine Veränderungen ergeben haben. Der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer in der Gemeinde Weischlitz und damit die Höhe der Grundsteuer hat sich im Kalenderjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert, so dass auf die Versendung von Grundsteuerbescheide verzichtet wird.

Änderungsbescheide zur Grundsteuer werden nur erstellt, wenn Eigentümerwechsel erfolgen, sich die Hebesätze oder Beträge ändern, Art- oder Wertfortschreibungen erfolgen, wobei zu beachten ist, dass die Grundsteuer für das Kalenderjahr veranlagt wird, infolgedessen wird immer der Jahresbetrag festgesetzt

Hundesteuer

Auch für die Hundesteuer werden für das Kalenderjahr 2023, wie im Vorjahr, keine Bescheide versandt, wenn sich zum Vorjahr keine Veränderungen ergeben haben. Es gilt weiterhin die Hundesteuersatzung der Gemeinde Weischlitz vom 23.11.2017, gültig ab 01.01.2018.

Änderungsbescheide zur Hundesteuer werden nur erstellt, wenn ein Hund abgemeldet wird, weitere Hunde in einem Haushalt angemeldet werden oder wenn eine geänderte Hundesteuer festgelegt wird

Pachten, Erbpachten und Mieten

Gleiches gilt für die Pachten, Erbpachten, Mieten und Friedhofsunterhaltungsgebühren, auch hier werden für das Kalenderjahr 2023 keine neuen Informationen versandt, wenn sich zum Vorjahr keine Veränderungen ergeben haben.

Änderungsmitteilungen bei den Pachten, Erbpachten, Mieten und Friedhofsunterhaltungsgebühren werden nur erstellt, wenn sich Beträge ändern, etwas endet oder sonstige Änderungen vorgenommen werden

Diejenigen, die keinen Bescheid/Information erhalten, haben in der gleichen Weise Ihre Abgaben zu entrichten, wie in dem letzten übersandten Bescheid/Information geregelt.

Wir bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist, zu jeder fälligen Zahlung Bescheide/Informationen bzw. Zahlungsaufforderungen zu verschicken.

Zahlungsrückstände aller Abgaben und Gebühren, welche zur Fälligkeit nicht beglichen wurden, müssen leider kostenpflichtig gemahnt werden.

Bitte achten Sie deshalb als Selbst Einzahler darauf, dass Ihre Einzahlungen termingerecht unter Angabe des Kassenzeichens, auf das Konto der Gemeinde Weischlitz eingehen

Wer Daueraufträge bei der Bank hinterlegt hat, muss dort mitteilen, wenn sich Zahlungsbeträge oder Fälligkeiten ändern

Wenn ein SEPA-Lastschrift Mandat bei der Gemeinde Weischlitz hinterlegt ist, erfolgt die Abbuchung automatisch. Formulare dazu sind unter www.weischlitz.de abrufbar oder auch in der Gemeindeverwaltung erhältlich

Zahlungstermine

Für Grundsteuerzahler:

a)

bei Jahresbeträgen ab 30,00 € wird der Betrag zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig; (Quartalszahler)

b)

bei Jahresbeträgen von 15,00 € bis 30,00 € wird der Betrag zu je einer Hälfte am 15. Februar und am 15. August fällig; (Halbjahreszahler)

c)

bei Jahresbeträgen unter 15,00 € wird der Betrag am 15. August fällig (Jahreszahler)

Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer abweichend von a) und b) am 1. Juli in einem Jahresbetrag

entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden.

Für Hundesteuerzahler:

ist die Zahlung der gesamten Steuer bis zum 30. Juni fällig

Für Zahler von Pachten, Erbpachten und Mieten:

die Fälligkeiten sind individuell in Ihren dazu vorliegenden Verträgen geregelt bzw. können Sie die Zahlungstermine aus Ihrer letzten zugesandten Information entnehmen

Für Zahler von Friedhofsunterhaltungsgebühren:

ist die Zahlung des gesamten Betrages bis zum 15. August fällig

Sollten Sie weitere Fragen haben oder sollten Unklarheiten sein, so können Sie sich gerne an die Gemeinde Weischlitz Kämmerei Steueramt wenden.