Zum 15.02.2023 wird bei Quartalszahlern die 1. Rate der Grundsteuer 2023 zur Zahlung fällig.
Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir, den Fälligkeitstermin einzuhalten.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe des Buchungszeichens/Kassenzeichens auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.