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Amtsblatt der Gemeinde Weischlitz
Ausgabe 2/2023
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Erinnerung an den Zahlungstermin 15.02.2023 für die Grundsteuer

Zum 15.02.2023 wird bei Quartalszahlern die 1. Rate der Grundsteuer 2023 zur Zahlung fällig.

Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir, den Fälligkeitstermin einzuhalten.

Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe des Buchungszeichens/Kassenzeichens auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.