Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
diese Frage würde ich normalerweise uneingeschränkt mit einem deutlichen „Ja, unbedingt.“ beantworten. Unsere Gemeinde ist durch die beiden Zusammenschlüsse von der Fläche her so groß geworden, dass es der Verwaltung unmöglich ist, in allen Ortsteilen präsent zu sein. Die Verwaltung schätzt die Verbindung über die Ortschaftsräte zu den Ortsteilen.
Die Zusammenarbeit mit den Ortschaftsräten und der Verwaltung funktioniert aus meiner Sicht sehr gut. Wir sind leider aus finanziellen Gründen nicht immer in der Lage, alle Wünsche zu erfüllen. Die Aktivitäten und Eigeninitiative der Ortschaftsräte in den Ortschaften ist dabei auch sehr unterschiedlich.
Wir beobachten den Trend, dass vogtländische Gemeinden die Ortschaftsräte eher abschaffen. Hintergrund ist dabei oft, dass die Kosten für die Ortschaftsräte und Ortvorsteher in den letzten Jahren gestiegen sind und weiter steigen werden, da der sächsische Gesetzgeber die Gemeinde per Gesetz zwingt, Mindestaufwandsentschädigungen zu zahlen.
Wir sind mit achtzehn Ortschaftsräten einer der sächsischen Gemeinden, welche die meisten Ortschaftsräte besitzt. Dabei existiert noch nicht einmal in jedem Ortsteil ein Ortschaftsrat. Die Aufwandsentschädigungen für die Ortsvorsteher sind in den letzten Jahren auf 225 bis 451 €/pro Monat gestiegen (je nach Einwohnerzahl). Die Ortschaftsräte erhalten derzeit eine monatliche Vergütung von 8 € und ein Sitzungsgeld von 8 €. Im Vergleich erhalten die Gemeinderäte derzeit eine monatliche Vergütung von 13 € und ein Sitzungsgeld von 10,50 €. Hier stellen wir ein deutliches Missverhältnis zwischen Gemeinderäten und den Ortsvorstehern fest. Insgesamt verausgabte die Gemeinde in 2022 für die Ortschaftsräte und den Gemeinderat rund 62 T€. Mit der durch den Gesetzgeber geplanten Erhöhung der monatlichen Mindestaufwandsentschädigung von 25 € je Ortschaftsrat und 50 € je Gemeinderat zzgl. Sitzungsgelder werden die Aufwendungen in den nächsten Jahren auf über 80 T€ steigen.
Ungeachtet dieser Kosten haben alle Ortschaftsräte Budgets (abhängig von der Einwohnerzahl) zur weitestgehend freien Verfügung.
2024 sind die nächsten Ortschaftsratswahlen. Auf Grund der hohen formellen Anforderungen ist die Organisation der 18 Ortschaftsratswahlen parallel zu den stattfindenden Gemeinderats-, Kreistags- und Europaratswahlen für unsere kleine Verwaltung ein echter Kraftakt. Bereits bei den letzten Wahlen 2019 war es in einigen Ortsteilen nur schwer oder überhaupt nicht gelungen, Wahlvorschläge für den Ortschaftsrat aufzustellen. Von einigen Ortschafts- und Gemeinderäten erhalte ich die Information, dass sie nach 2024 für dieses Ehrenamt nicht mehr zur Verfügung stehen. Wenn in unserer Hauptsatzung Ortschaftsräte festgelegt sind, müssen die Wahlen auch durchgeführt werden, wenn es keine Kandidatenvorschläge gibt.
Der Gemeinderat hat mich gebeten, dass ich mich an Sie alle wende.
Finden wir 2024 in allen Ortsteilen genug Interessierte, die bereit sind, für dieses Ehrenamt zu kandidieren? Brauchen wir das Konstrukt der Ortschaftsräte? Finden wir eine Alternative zu dem hohen formalen und finanziellen Aufwand, z.B. durch die Wahl von Ortsteilbeauftragten? Unterscheiden wir nach Ortsgröße? Fassen wir Ortsteile zu einem Ortschaftsrat zusammen? Finden wir in den 18 Ortschaften 2024 genug Kandidaten und jemand vor Ort, der auch einen Wahlvorschlag formell korrekt organisiert?
Ihre Meinung ist gefragt!
Bitte richten Sie Ihre Meinung, Ihre Hinweise direkt an mich oder die Ortsvorsteher in Ihren Ortsteilen. Teilen Sie den Ortsvorstehern mit, wenn Sie sich vorstellen können, solch ein Amt zu übernehmen. Nehmen Sie sich bitte die Zeit und machen das schriftlich (per Post oder per E-Mail an Buergermeister@weischlitz.de), dass wir Ihre Meinungen auch im Gemeinderat besprechen können.
Demokratie funktioniert nur durch Mitmachen. Der Gemeinderat muss in diesem Jahr über mögliche Änderungen entscheiden, die für die Wahl 2024 wirken sollen.