Zum 15.02.2024 wird bei Quartalszahlern die 1. Rate der Grundsteuer 2024 zur Zahlung fällig.
Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir, den Fälligkeitstermin einzuhalten.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe der/des Buchungszeichen/Kassenzeichens auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.