Grundsteuer
Jeder Grundsteuerpflichtige erhält für das Kalenderjahr 2025 zur Zahlung seiner Grundsteuer einen neuen Bescheid. Auf diesen Bescheiden ist angegeben, was besteuert ist und wann genau die Zahlungen der Grundsteuer fällig sind. Dieser Bescheid beinhaltet gegebenenfalls erstmals die Festsetzung der Grundsteuer nach den gesetzlich vorgeschriebenen sächsischen Bewertungsmethoden. Die Bewertung basiert auf den von Ihrem Finanzamt über ELSTER beziehungsweise in Papierform übermittelten Daten zu Ihrem Grundvermögen oder land- und forstwirtschaftlichen Flächen bzw. auf den von Ihrem Finanzamt geschätzten Werten. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Grundsteuerbewertung haben, wenden Sie sich ausschließlich an das für Sie zuständige Finanzamt: Finanzamt Plauen, Bewertungsstelle, Europaratstraße 17, 08523 Plauen, Telefon: 03741/ 7189-9900 Telefax: 03741/7189-9000 https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuer.
Der Hebesatz für die Grundsteuer in der Gemeinde Weischlitz beträgt für 2025 für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) 230 v.H. und für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 450 v.H.
Sollten Sie zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank erteilt haben, ändern Sie diesen bitte entsprechend des neuen Bescheides. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung für Lastschriften (SEPA-Mandat) erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun, diese behalten in den meisten Fällen ihre Gültigkeit. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst, wenn Sie von der Gemeinde Weischlitz einen neuen Bescheid für 2025 erhalten haben.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, zu den angegebenen Zahlungsterminen die Überweisung mit Angabe des Buchungszeichens/ Kassenzeichens auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.
Wenn mehrere Personen Eigentümer sind, ergeht dieser Bescheid an Sie mit Wirkung für und gegen alle Miteigentümer.
Änderungen
Ab dem 01.01.2025 werden auch bei sonstig bebauten Grundstücken, wie Garagen, Gartenlauben etc. auf fremden Grund und Boden oder land- und forstwirtschaftlichem Vermögen die Grundstückseigentümer des jeweiligen Grundes und Bodens steuerpflichtig.
Für die bisherigen Zahler der Grundsteuer für Gebäude auf fremden Grund und Boden (z.B. Garagen, Gartenlauben, Wochenendhäuser etc.) und Pächter von land- und forstwirtschaftlichen Flächen entfällt per Gesetz ab 2025 die Grundsteuer. Diese erhalten dazu keine gesonderte Information.
Eigentumswechsel
Werden Grundstücke im Laufe des Kalenderjahres (Steuerjahres) verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Steuerjahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Fortschreibung erfolgt auf den 1. Januar des auf die Veräußerung folgenden Jahres. Andere Vereinbarungen (z. B. im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren aber nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde.
| Information zu den Zahlungsterminen für Grundsteuerzahler: | |
| a) | bei Jahresbeträgen ab 30,00 € wird der Betrag zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig; (Quartalszahler) |
| b) | bei Jahresbeträgen von 15,00 € bis 30,00 € wird der Betrag zu je einer Hälfte am 15. Februar und am 15. August fällig; (Halbjahreszahler) |
| c) | bei Jahresbeträgen unter 15,00 € wird der Betrag am 15. August fällig (Jahreszahler) |
Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer abweichend von a) und b) am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden.
Hundesteuer
Für die Hundesteuer werden für das Kalenderjahr 2025 keine neuen Bescheide versandt, wenn sich zum Vorjahr keine Veränderungen ergeben haben. Es gelten weiterhin die Ihnen zuletzt zugesandten Bescheide. Grundlage zur Festsetzung zur Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Weischlitz vom 19.09.2023, gültig ab 01.01.2024.
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| • | Änderungsbescheide zur Hundesteuer werden nur erstellt, wenn ein Hund abgemeldet wird, weitere Hunde in einem Haushalt angemeldet werden oder wenn eine geänderte Hundesteuer festgelegt wird | |
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| Information zu den Zahlungsterminen für Hundesteuerzahler: | |
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| • | die Zahlung der gesamten Steuer ist bis zum 30. Juni fällig |
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Diejenigen, die keinen Bescheid erhalten, haben in der gleichen Weise Ihre Abgaben zu entrichten, wie in dem letzten übersandten Bescheid geregelt.
Pachten, Erbpachten, Mieten, Friedhofsunterhaltungsgebühren
Für die Pachten, Erbpachten, Mieten und Friedhofsunterhaltungsgebühren werden für das Kalenderjahr 2025 keine neuen Informationen versandt, wenn sich zum Vorjahr keine Veränderungen ergeben haben. Es gelten weiterhin die Ihnen zuletzt zugesandten Informationen.
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| • | Änderungsmitteilungen bei den Pachten, Erbpachten, Mieten und Friedhofsunterhaltungsgebühren werden nur erstellt, wenn sich Beträge ändern, etwas endet oder sonstige Änderungen vorgenommen werden | |
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| Diejenigen, die keine Information erhalten, haben in der gleichen Weise Ihre Abgaben zu entrichten, wie in der letzten übersandten Information geregelt. | |||
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| Information zu den Zahlungsterminen für Zahler von Pachten, Erbpachten, Mieten: | |
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| • | die Fälligkeiten sind individuell in Ihren dazu vorliegenden Verträgen geregelt, bzw. können Sie die Zahlungstermine aus Ihrer letzten zugesandten Information entnehmen |
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| Information zu den Zahlungsterminen für Zahler von Friedhofsunterhaltungsgebühren: | |
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| • | die Zahlung des gesamten Betrages ist bis zum 15. August fällig |
Allgemeines zur Zahlungsinformation
Wir bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist, zu jeder fälligen Zahlung Bescheide/Informationen bzw. Zahlungsaufforderungen zu verschicken.
Zahlungsrückstände aller Abgaben und Gebühren, welche zur Fälligkeit nicht beglichen wurden, müssen leider kostenpflichtig gemahnt werden.
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| • | Bitte achten Sie deshalb als Selbst Einzahler darauf, dass Ihre Einzahlungen termingerecht, unter Angabe des Kassenzeichens, auf das Konto der Gemeinde Weischlitz eingehen. |
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| • | Wer Daueraufträge bei der Bank hinterlegt hat, muss dort mitteilen, wenn sich Zahlungsbeträge oder Fälligkeiten ändern. |
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Wenn ein SEPA-Lastschrift Mandat bei der Gemeinde Weischlitz hinterlegt ist, erfolgt die Abbuchung automatisch. Formulare dazu sind unter www.weischlitz.de abrufbar oder auch in der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder sollten Unklarheiten sein, so können Sie sich gerne an die Gemeinde Weischlitz Kämmerei Steueramt wenden.