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Amtsblatt der Gemeinde Weischlitz
Ausgabe 2/2026
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Mitteilung der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Weischlitz

Erinnerung an den Zahlungstermin 15.02.2026 für die Grundsteuer

Zum 15.02.2026 wird bei Quartalszahlern die 1. Rate der Grundsteuer 2026 zur Zahlung fällig.

Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe des Buchungszeichens/ Kassenzeichens auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.

Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir, den Fälligkeitstermin einzuhalten.

Allgemeine Informationen zu den Steuern, Abgaben und Gebühren

Grundsteuer

Für das Kalenderjahr 2026 werden nur Bescheide zur Grundsteuer versandt, wenn sich zum Vorjahr eine Veränderung ergeben hat. Der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer in der Gemeinde Weischlitz und damit die Höhe der Grundsteuer hat sich im Kalenderjahr 2026 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert, so dass auf die Versendung von Grundsteuerbescheide verzichtet wird. Der Hebesatz für die Grundsteuer in der Gemeinde Weischlitz beträgt auch für 2026 für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) 230 v.H. und für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 450 v.H.

Änderungsbescheide zur Grundsteuer werden nur erstellt, wenn Eigentümerwechsel erfolgen, sich die Hebesätze oder Beträge ändern, Art- oder Wertfortschreibungen erfolgen, wobei zu beachten ist, dass die Grundsteuer für das Kalenderjahr veranlagt wird, infolgedessen wird immer der Jahresbetrag festgesetzt. Steuerpflichtiger ist derjenige, welcher zum 01.01. des Jahres Eigentümer ist.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Grundsteuermessbetrag haben, wenden Sie sich ausschließlich an das für Sie zuständige Finanzamt: Finanzamt Plauen, Bewertungsstelle, Europaratstraße 17, 08523 Plauen, Telefon: 03741/ 7189-9900 Telefax: 03741/7189-9000

https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuer-11198.html.

Eigentumswechsel

Werden Grundstücke im Laufe des Kalenderjahres (Steuerjahres) verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Steuerjahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Fortschreibung erfolgt auf den 1. Januar des auf die Veräußerung folgenden Jahres. Andere Vereinbarungen (z. B. im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren aber nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde.

Information zu den Zahlungsterminen für Grundsteuerzahler:

a)

bei Jahresbeträgen ab 30,00 € wird der Betrag zu je einem Viertel am 15.Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig; (Quartalszahler)

b)

bei Jahresbeträgen von 15,00 € bis 30,00 € wird der Betrag zu je einer Hälfte am 15. Februar und am 15. August fällig; (Halbjahreszahler)

c)

bei Jahresbeträgen unter 15,00 € wird der Betrag am 15. August fällig (Jahreszahler)

Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer abweichend von a) und b) am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden.

Hundesteuer

Für die Hundesteuer werden für das Kalenderjahr 2026 nur neue Bescheide versandt, wenn sich zum Vorjahr eine Veränderung ergeben hat. Es gelten weiterhin die Ihnen zuletzt zugesandten Bescheide. Grundlage zur Festsetzung zur Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Weischlitz vom 19.09.2023, gültig ab 01.01.2024.

Änderungsbescheide zur Hundesteuer werden nur erstellt, wenn ein Hund abgemeldet wird, weitere Hunde in einem Haushalt angemeldet werden oder wenn eine geänderte Hundesteuer festgelegt wird.

Information zu den Zahlungsterminen für Hundesteuerzahler:

Die Zahlung der gesamten Steuer ist bis zum 30. Juni fällig.

Diejenigen, die keinen Bescheid erhalten, haben in der gleichen Weise Ihre Abgaben zu entrichten, wie in dem letzten übersandten Bescheid geregelt.

Pachten, Erbpachten und Mieten

Für die Pachten, Erbpachten und Mieten werden für das Kalenderjahr 2026 neue Informationen versandt, wenn sich zum Vorjahr eine Veränderung ergeben hat. Es gelten weiterhin die Ihnen zuletzt zugesandten Informationen.

Änderungsmitteilungen bei den Pachten, Erbpachten und Mieten werden nur erstellt, wenn sich Beträge ändern, etwas endet oder sonstige Änderungen vorgenommen werden

Diejenigen, die keine Information erhalten, haben in der gleichen Weise Ihre Abgaben zu entrichten, wie in der letzten übersandten Information geregelt.

Information zu den Zahlungsterminen für Zahler von Pachten, Erbpachten und Mieten:

Die Fälligkeiten sind individuell in Ihren dazu vorliegenden Verträgen geregelt bzw. können Sie die Zahlungstermine aus Ihrer letzten zugesandten Information entnehmen

Allgemeines zur Zahlungsinformation

Wir bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist, zu jeder fälligen Zahlung Bescheide/ Informationen bzw. Zahlungsaufforderungen zu verschicken.

Zahlungsrückstände aller Abgaben und Gebühren, welche zur Fälligkeit nicht beglichen wurden, müssen leider kostenpflichtig gemahnt werden.

Bitte achten Sie deshalb als Selbsteinzahler darauf, dass Ihre Einzahlungen termingerecht unter Angabe des Kassenzeichens, auf das Konto der Gemeinde Weischlitz eingehen.

Wer Daueraufträge bei der Bank hinterlegt hat, muss dort mitteilen, wenn sich Zahlungsbeträge oder Fälligkeiten ändern.

Wenn ein SEPA-Lastschrift Mandat bei der Gemeinde Weischlitz hinterlegt ist, erfolgt die Abbuchung automatisch. Formulare dazu sind unter www.weischlitz.de abrufbar oder können auch unter E-Mail: steuern@weischlitz.de angefordert werden bzw. sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder sollten Unklarheiten sein, so können Sie sich gerne an die Gemeinde Weischlitz Kämmerei Steueramt Telefon: 037436/ 917-75 wenden.