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Amtsblatt der Gemeinde Weischlitz
Ausgabe 3/2023
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Informationen der Gemeinde

Das Fundbüro der Gemeinde Weischlitz hilft!

Sie haben etwas im Gebiet der Gemeinde Weischlitz verloren oder gefunden? Das Fundbüro hilft Ihnen gerne weiter.

Fundsachen können bei glaubhafter Schilderung der Besitzansprüche wieder an den Eigentümer herausgegeben werden. Können wir Sie als Eigentümer ermitteln (z. B. bei Ausweispapieren), informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich.

Bei Verlust von Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, welches das Verkehrsmittel betreibt.

Wenn Sie eine verlorene Sache gefunden haben, diese an sich nehmen und den Eigentümer nicht kennen, haben Sie den Fund unverzüglich im Fundbüro anzuzeigen. Funde unter 10,- € müssen nicht angezeigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern dies geltend gemacht wurde. Fundsachen, die nach Ablauf von sechs Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind und an denen keine Fundrechte geltend gemacht wurden, werden versteigert, gespendet oder vernichtet.

In den letzten Monaten wurden in der Gemeinde Weischlitz folgende Fundsachen abgegeben, die während der Öffnungszeiten im Fundbüro abgeholt werden können:

Anzahl

Gegenstand

1

Mobiltelefon

1

Kette mit Anhänger

2

Autoschlüssel VW

1

Schlüsselbund (3 Schlüssel)

1

Softshelljacke, blaugrau

2

Brillen

1

vordere ungarische Kennzeichentafel

Die Eigentümer werden gemäß §§ 980, 981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte in der Gemeindeverwaltung Weischlitz, Am Alten Gut 3, Gewerbe-/Ordnungsamt, Telefon 037436 91764, geltend zu machen.