Zum 15.05.2023 wird bei Quartalszahlern die 2. Rate der Grundsteuer 2023 zur Zahlung fällig.
Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir, den Fälligkeitstermin einzuhalten.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe der Buchungszeichen/Kassenzeichens auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.