Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen,
nach Versendung der ersten Bescheide des Finanzamtes zu den neuen Grundsteuermessbeträgen erhält die Gemeindeverwaltung nun vermehrt Anfragen zur Entwicklung der Hebesätze ab 2025. Leider ist eine belastbare Aussage, wie sich die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer im Einzelfall ändern wird, derzeit nicht möglich. Erst wenn alle Grundsteuermessbeträge für die Grundstücke in der Gemeinde Weischlitz vorliegen, kann der Gemeinderat im Jahr 2024 über die Grundsteuerhebesätze ab 2025 entscheiden.
Mit der Grundsteuerreform und dem Hebesatzrecht der Kommune soll eine Aufkommensneutralität des gesamten jährlichen Grundsteueraufkommens angestrebt werden. Grundsätzlich wird es zu Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen aufgrund von Wertveränderungen bei den Grundstücken im Gemeindegebiet, die seit 1935 eingetreten sind, kommen. Es wird Grundstücke geben, für die ab 2025 mehr Grundsteuer als bisher, und Grundstücke, für die weniger Grundsteuer als bisher zu zahlen sein wird. Das ist die ausweichliche Folge der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung und lässt sich, angesichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund großer Bewertungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete Werte, nicht vermeiden.
Die aktuellen Hebesätze zur Grundsteuer der Gemeinde Weischlitz können daher nicht als Maßstab für die künftig zu zahlende Grundsteuer ab 2025 verwandt werden.