Zum 01.07.2023 wird bei Jahreszahlern die gesamte Grundsteuer für 2023 zur Zahlung fällig.
Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir, den Fälligkeitstermin einzuhalten.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe der Buchungszeichen/ Kassenzeichens auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.