Wie in den letzten Bescheiden zur Hundesteuer bereits vermerkt, werden zur Hundesteuer nur noch bei Veränderungen Bescheide erstellt und verschickt.
Diejenigen, die 2025 keinen Bescheid erhalten haben, bitten wir, in der gleichen Weise Ihre Hundesteuer zu entrichten, wie in dem letzten übersandten Bescheid geregelt.
Die reguläre Hundesteuer ist bis zum 30.06. des Jahres fällig!
Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir, den Fälligkeitstermin einzuhalten.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren für die Hundesteuer teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe des Kassenzeichens auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.